Das zu entwickelnde Instrument soll auf dem Erziehungsgesetz des Kantons Freiburg und dem Lehrplan mit seinen Leitideen für die Primarschule Deutschfreiburgs basieren. Gezielte Beobachtung/Beurteilung soll ein integrierter Bestandteil des Unterrichts sein und auf die didaktischen Reflexionen des Lehrers einwirken. Das Instrument soll pädagogisch vertretbar und für den Lehrer ökonomisch handhabbar sein. Die Förderung des Schülers und sein Wohl sollen im Zentrum dieser Instrumententwicklung stehen. Umfassendere Förderung und Forderung soll sich auf mehr als nur auf die intellektuellen Fähigkeiten und das Arbeitsverhalten beziehen. Beobachtung und Beurteilung sollen getrennt werden. Aufgrund gezielter Beobachtung, die verschieden festgehalten werden soll, gibt der Lehrer sein Urteil ab. Das Lehrerurteil soll in Form einer Einschätzung abgegeben werden können.