Das im Arbeitsdokument dargestellte Inventar besteht aus 61 Datenbanken. Die Datenbanken werden in Tabellen aufgelistet. Sie sind geordnet nach drei Kategorien von Datenproduzent/innen (Bundesverwaltung, weitere Produzent/innen in der Schweiz, internationale Produzent/innen). Für jede Datenbank wurde eine Kurzbeschreibung erstellt, in der die wichtigsten Eckwerte beschrieben sind (Datenproduzent/in, Erhebungszweck, Datentyp, Befragte, Erhebungstyp, Erhebungsart, Variablen, räumliche Eingrenzung, Zeitreihe, Speichersoftware, Abfragesoftware, Publikationen, Website).
Das Obsan ist für seine Tätigkeit daran interessiert, die Datenbanken des Inventars differenzierter zu beurteilen und in ihrer Bedeutung zu selektionieren. Dazu wurden acht Beurteilungskriterien auf zwei Wichtigkeitsstufen formuliert und anhand der Angaben der Datenproduzent/innen sowie der Expert/innen operationalisiert. Auf der ersten Wichtigkeitsstufe wurde beurteilt: "Aktualitätsbezug der Datenbank", "Bezug zum Thema Gesundheit", "Methodische Qualität" sowie "Elektronische Verfügbarkeit". Auf der zweiten Wichtigkeitsstufe spielten folgende vier Kriterien eine Rolle: "Gesundheitspolitische Bedeutung in der Zukunft", "Regionalisierbarkeit der Datenauswertungen", "Nicht-Beschränkung auf bestimmte Krankheiten" (bspw. auf HIV/Aids) sowie "Nicht-Beschränkung auf bestimmte Institutionen" (bspw. auf einen einzigen Krankenversicherer). Alle 61 Datenbanken wurden hinsichtlich dieser acht Kriterien beurteilt und in sechs Selektionsstufen klassiert. 30 Datenbanken erfüllten die vier Kriterien auf der ersten Wichtigkeitsstufe voll. Nur 11 konnten aber auch alle vier Kriterien der zweiten Wichtigkeitsstufe ohne Einschränkungen erfüllen.