Bedeutung der Wasserzinse in der Schweiz und Möglichkeit einer Flexibilisierung

Ref. 7272

Description générale

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Région géographique

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Schweiz

Résumé

Die Wasserkraft stellt einen der wenigen in der Schweiz reichlich vorhandenen Energieträger dar. Gleichzeitig ist sie die sauberste traditionelle Energiequelle. Mit der Nutzung der Wasser-kraft stellt sich die Frage nach einem geeigneten Preis, mit dem die Eigentümer entschädigt werden sollen. Die Wasserzinse stellen das Entgelt für die Nutzung dieser Ressource dar und werden demzufolge von den Stromproduzenten an die Verfügungsberechtigten geleistet. Diese Verfügungsberechtigten können die Kantone und/oder die Gemeinden, Korporationen oder Private sein. In der Schweiz haben per Bundesverfassung (Art. 76) die Kantone das Verfügungsrecht über die Ressource Wasserkraft inne. Die Festsetzung und die Erhebung der Wasserzinse fallen somit in die Kompetenz der Kantone, wobei der Bund durch die Bundesgesetzgebung die Rahmenbedingungen – das Wasserzinsmaximum pro kW Bruttoleistung – festlegt. Seit diese Gesetzgebung 1918 in Kraft trat, wurde der Maximalansatz für die Wasserzinse fünf Mal erhöht und beträgt in realen Werten heute mit 80 CHF/kW Bruttoleistung etwa das Doppelte von damals. Der heutigen Berechnungsweise der Wasserzinse fehlt eine ökonomische Grundlage. Das Ziel der Studie „Bedeutung der Wasserzinse in der Schweiz und Möglichkeiten einer Flexibilisierung“ besteht deshalb darin, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Preis für die Nutzung der Wasserkraft in der Schweiz auf ökonomischen Grundlagen fundiert werden könnte. Zur Bearbeitung dieses Hauptzieles werden folgende Bereiche untersucht und im Bericht dargestellt: - die Analyse und Beschreibung der aktuellen Wasserzinsregelung, der finanziellen Belastung der Wasserkraftunternehmen in der Schweiz und der finanziellen Bedeutung die-ser Einnahmequelle für die öffentliche Hand, - die Entwicklung und Diskussion einer möglichen alternativen Ausgestaltung der Wasserzinsregelung, - die Darstellung der hypothetischen Auswirkungen der alternativen Ausgestaltung auf die Wasserkraftwerke und auf die öffentliche Hand. Diese Studie ist volkswirtschaftlicher Natur und beurteilt die möglichen alternativen Wasserzinsregelungen aufgrund ökonomischer Überlegungen. Es wird jedoch nicht ausser Acht gelassen, dass bei einer konkreten Umsetzung auch andere Kriterien eine wesentliche Rolle spielen. - Systematische Darstellung der aktuellen finanziellen Belastung der Wasserkraft (und der anderen Energieträger) durch die öffentliche Hand, insbesondere der Wasserzinsregelung unter Berücksichtigung deren rechtlichen Grundlagen. - Untersuchung des Einflusses auf die Wasserwirtschaft und die öffentlichen Finanzen (Einnahmen und Verteilung derselben auf Kantone resp. Gemeinden). - Vergleich des heutigen Systems mit einer möglichen, räumlich differenzierten Wasserzinsregelung unter Berücksichtigung ausgewählter Kriterien. Die räumliche Differenzierung berücksichtigt in qualitativem Sinne die unterschiedlichen Produktionsbedingungen der Wasserkraftwerke und damit die unterschiedlichen Kosten aber auch die unterschiedliche Wertigkeit der produzierten Hydroelektrizität. - Auswirkungen einer möglichen alternativen Ausgestaltung der Wasserzinse auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraftwerke und die öffentlichen Finanzen der betrachteten Kantone bzw. Gemeinden.

Résultats

Die durchgeführte Untersuchung lässt folgende Schlussfolgerungen zu: 1. Das aktuelle System der Wasserzinse widerspiegelt aus ökonomischer Sicht nicht den tatsächlichen Wert der natürlichen Ressource Wasserkraft bei der Elektrizitätsproduktion. Das heutige System ist einfach im Vollzug, weist allerdings Nachteile auf, welche insbesondere bei einer Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte spürbar werden könnten. 2. Für die Schweiz wäre ein neues und modernes System für die Abgeltung der Benutzung der Ressource Wasserkraft, basierend auf dem ökonomischen Konzept der Ressourcenrente, prüfenswert. In einzelnen Ländern werden (für verschiedene Arten natürlicher Ressourcen) seit Jahren Systeme angewandt, welche das Entgelt für die Benutzung von natürlichen Res-sourcen auf dem Konzept der Ressourcenrente basieren. 3. In der Schweiz könnte man folgende Systeme einführen: (1) eine gewinnbasierte Ressour-cenrentenabgabe für die laufenden Konzessionen resp. (2) eine Cashflow basierte Ressourcenrentenabgabe für die Neukonzessionierungen. Die Einführung einer ressourcenrenten-basierten fixen Abgabe wäre ebenfalls möglich, auch wenn sie im Vergleich zu den beiden erstgenannten Alternativen aus volkswirtschaftlicher Sicht als suboptimal bezeichnet wer-den muss. Die vorgeschlagenen Modelle könnten auch im heutigen System zur Anwendung gelangen (d.h. auch in einer Monopolsituation). 4. Die Wasserzinse sollten der wirtschaftlichen Situation der Werke stärker Rechnung tragen. Eine Anknüpfung an die Ressourcenrente wäre demnach sinnvoll und vor allem in einem liberalisierten Marktumfeld von grosser Wichtigkeit. Durch die Anknüpfung an die Ressourcenrente würden die Kosten und die Ertragssituation jeder Unternehmung in die Berechnungen miteinbezogen. Damit würde die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche gestärkt, das heisst sie wäre weiterhin (eher als beim aktuellen System) imstande, bei Konzessionserneuerungen in ihre Anlagen zu reinvestieren. Ausserdem würde die aktuelle und ökonomisch ungerechtfertigte (Mehr- resp. Minder-) Belastung einzelner Werke nicht weiter Bestand haben. 5. Eine nationale oder besser eine internationale Politik zur Internalisierung der externen Kos-ten würde dazu führen, dass die Strompreise tendenziell steigen würden, wovon selbstverständlich auch die Wasserkraftproduzenten profitieren würden. Dies würde zu einer Erhöhung der Ressourcenrente führen; mit einer ressourcenrentenbasierten Wasserzinserhebung könnten also die Einnahmen für die öffentliche Hand weiter steigen. Eine Internalisie-rung der externen Kosten ist neben dem umweltpolitischen Interesse also auch aufgrund der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraftunternehmen und potenzieller Mehreinnahmen für die öffentliche Hand anzustreben. 6. Die vorgeschlagenen alternativen Systeme können grössere oder kleinere Einnahmen für die öffentliche Hand verursachen. In einem deregulierten Markt hängt vieles von der Ent-wicklung der Marktpreise ab. Stellen sich hohe Preise ein (welche mittel- bis langfristig in einem Markt ohne Überkapazitäten erwartet werden), sind entsprechend die Ressourcen-rente und somit die Einnahmen der Eigentümer der Ressource hoch; bei tiefen Preisen (wie beispielsweise bei Spotmarktpreisen, die auf dem europäischen Markt im Jahr 2002 oder anfangs 2003 zu beobachten waren) würde sich eine kleine Rente ergeben. Entsprechend würden die Einnahmen der öffentlichen Hand bzw. der Verfügungsberechtigten kleiner sein. 7. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass verschiedene Kantone im Vergleich zum heutigen System Mehreinnahmen resp. weniger Einnahmen aus Wasserzinsen verzeichnen werden. Auf Gemeindeebene innerhalb eines Kantons kann ein Systemwechsel erhebliche Veränderungen der Einnahmen hervorrufen. Aufgrund dieser Auswirkungen müssten flankierende Massnahmen diskutiert werden, welche in der Lage sind, die regionalen Disparitäten abzufedern (z. B. mit einer Reform des kantonalen Finanzausgleichs). 8. Es ist festzuhalten, dass die Einführung eines Systems der Wasserzinsberechnung, welches auf der Ressourcenrente basiert, im Vergleich zum heutigen System zusätzliche Vollzugskosten verursachen würde. Der Mehraufwand würde insbesondere bei der Einführungsphase anfallen, da neue Datengrundlagen und Berechnungsmethoden zur Anwendung gelangen. Vor der Einführung eines neuen Systems wäre somit eine vertiefte Analyse und Abschätzung der Vollzugskosten und der erforderlichen juristischen Anpassungen erforderlich.