Die Resultate aus LABIRINT zeichnen ein differenziertes Bild der Massnahmen: Lernende mit reduzierten individuellen Lernzielen (RILZ) treten zwar nicht häufiger verzögert in die Sekundarstufe II ein, beginnen jedoch häufiger Ausbildungen mit geringerem schulischem Anforderungsniveau als vergleichbare Lernende ohne RILZ. Dies deutet darauf hin, dass RILZ trotz ihrer förderorientierten Zielsetzung unbeabsichtigte langfristige Folgen haben können und Lernende tendenziell in weniger anspruchsvolle Bildungswege lenken. Diese Annahme widerspiegelt sich teilweise in den geführten Leitfadeninterviews. Beim Nachteilsausgleich (NAG) konnten hingegen keine negativen Effekte auf den Bildungsverlauf festgestellt werden, was darauf hinweist, dass dieser eher dazu beiträgt, Bildungsungleichheiten zu reduzieren. Gleichwohl zeigen Analysen, dass der Zugang zum NAG sozial selektiv erfolgt und insbesondere Lernenden aus privilegierteren Familien zugutekommt. Zu berücksichtigen ist auch, dass der NAG beim Übergang in die Sekundarstufe II nicht automatisch weitergeführt wird, sondern neu beantragt werden muss, was für die Betroffenen eine zusätzliche Hürde darstellen kann. Hinweise darauf sind in den qualitativen Daten zu finden.