Auflagebeglaubigung in der Schweiz

Ref. 1988

  

Méthodes

Méthode de collecte

In der Schweiz lassen rund 1900 Titel ihre Auflage beglaubigen. Für jeden Titel wird jährlich vom Verleger eine Selbstdeklaration ausgefüllt und bis zum 30. September an die WEMF gesandt. Dies geschieht nach den gültigen "Bestimmungen über die Durchführung der WEMF/SW-Auflagebeglaubigung in der Schweiz". Die Selbstdeklarationen werden von der WEMF stichprobenmässig überprüft. Der Verleger übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Es wird unterschieden zwischen der "verkauften Auflage" und/oder der "Gratisauflage" sowie der Mitgliedschaftspresse und gemeinnützigen Organisationen.

Modes de collecte

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