Die Auflagebeglaubigung ist eine freiwillige Kontrolle, deren sich die Verlage unterziehen. Die Verleger reichen eine Selbstdeklaration ein, basierend auf der Erhebungsperiode von Juli bis Juni. Die Auflagebeglaubigung ist die erste Grundlage für eine Medienanalyse. Sie gibt den Inserenten und Werbeagenturen Auskunft über den aktuellen Stand der Auflage einer Zeitung und zeigt die verkauften bzw. Gratisexemplare eines Presseerzeugnisses. Jede Publikation kann sich zur Beglaubigung anmelden. Eine beglaubigte Auflage gibt dem Werber die Garantie, dass die angegebene Auflagenhöhe gesamtschweizerisch nach gleichen Kriterien überprüft wird. Die WEMF-beglaubigten Auflagen stellen die für Werbefachkreise allein massgebende, kontrollierte Auflage für Presseprodukte dar.
Seit dem 1.1.2000 verlangt die Post eine Auflagen-Beglaubigung. Davon ist die Gewährung der reduzierten Posttaxe abhängig.