Die Rekonstruktion der Rationalität und Handlungslogik der Sozialberatung in einem Pilotunternehmen zeigt zunächst, dass die betriebliche Soziale Arbeit in einer Position der Randständigkeit gefangen ist. Es sind praktisch keine Selbstverständlichkeiten bezüglich der konkreten Aufgaben und Angebote der betrieblichen Sozialen Arbeit feststellbar und es fehlt eine allseits bekannte und gefestigte Funktionszuschreibung.
Daraus ergibt sich für die Sozialberatung ein „doppelten Vermittlungsproblem“. Sie muss sich sowohl gegenüber den potenziellen Klienten oder Klientinnen wie auch gegenüber den Auftraggebenden immer wieder sichtbar machen. Die daraus entstehende Herausforderung der Positionierung nimmt die Sozialberatung konkret damit auf, indem sie sich in möglichst vielen Bereichen verwurzeln möchte. Eine solche Strategie bindet jedoch nicht nur viele Ressourcen, sondern erzeugt auch das Folgeproblem der inhaltlichen Diffusität. Eine Wiedererkennung der Leistungen und damit eine Stabilisierung des Kompetenzbereichs der betrieblichen Sozialen Arbeit gelingen damit gerade nicht.
Die schriftliche Befragung von Sozialberatungen in der Schweiz lieferte Belege für eine Reihe dieser Problematiken. Bestätigung findet vor allem die Randständigkeit von betrieblichen Sozialberatungen: So verneint eine Mehrheit (56%, n = 126), dass die Sozialberatung bei Unternehmensentscheidungen, die sich auf das soziale Gefüge und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden auswirken, beigezogen wird. Nur eine knappe Mehrheit (53%) unterstreicht, dass die Bedeutung der Sozialberatung im Unternehmen ausreichend erkannt ist (n = 123).
Die Weiterentwicklung der betrieblichen Sozialberatung im Pilotunternehmen hat diese Problematiken als Ausgangspunkt genommen und die Entwicklung einer Funktionsbestimmung für die betriebliche Soziale Arbeit ins Zentrum gerückt. Hierzu und zu weiteren Ergebnisse, siehe: Baumgartner; Sommerfeld & Berger 2008b.