Wirkung: Die Zielgruppen werden nur teilweise erreicht. Das Existenzminimum wird gesichert, aber dieses wird uneinheitlich und teilweise willkürlich bestimmt. Die Reintegration wird gefördert, soweit dies im Einzelfall sinnvoll und möglich ist. Die Bedürftigen werden nicht rechtsgleich behandelt.
Effizienz: Die Abwicklung der Zuschüsse erfolgt insgesamt effizient, ein Sparpotential besteht bei der Abwicklung und bei den Leistungen.
Vorteilhaftigkeit: Das Zuschussdekret erfüllt grundsätzlich seinen Zweck, doch bestehen erhebliche Vollzugs-, Wirksamkeits- und Effizienzdefizite. Der Nutzen überwiegt die Kosten.