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DDS21, Cross Sectional Survey Wave 4: Popular Vote on 22.09.2024

Ref. 3149

  

Nutzungslizenz

Ein bilateraler Vertrag zwischen Datenhinterleger*in und Datenkonsument*in legt die Standardbedingungen für den eingeschränkten Zugang zu Ihren Daten fest. Zusätzlich müssen Sie unten die zulässigen Verwendungen Ihrer Daten angeben, indem Sie einen oder mehrere «Datennutzungszwecke» auswählen.


Datennutzungszwecke

Sondergenehmigung

Keine


1. Geltungsbereich Dieser Vertrag gilt für Datenkonsumenten/Datenkonsumentinnen, die Nutzer-Uploads (Dateien, Datensammlungen und Dokumentationen) von der SWISSUbase-Plattform (nachfolgend «Plattform») herunterladen. Die von den Datenkonsumenten/Datenkonsumentinnen heruntergeladenen Nutzer-Uploads werden nachfolgend als Nutzer-Downloads bezeichnet. Bitte beachten Sie zudem die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen (1) in ihrer jeweils gültigen Fassung, die zusätzlich zu diesem Nutzungsvertrag anwendbar sind. Alle in diesem Nutzungsvertrag verwendeten, aber nicht definierten Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in den Nutzungsbedingungen. 2. Vertragsparteien Dieser Nutzungsvertrag wird zwischen dem/der Datenhinterleger*in und dem Datenkonsumenten/der Datenkonsumentin abgeschlossen. SWISSUbase und die Kooperationspartner sind nicht Vertragspartei dieses Nutzungsvertrags. 3. Projekt- und Datensatzangabe, bibliografische Zitation Datenhinterleger*in: Anke Tresch, FORS - Schweizer Kompetenzzentrum Sozialwissenschaften Datenkonsument*in: {{DATA_CONSUMER}} Projekt: Direct Democracy in Switzerland in the 21st Century (DDS21), 20715 Datensatz: DDS21, Cross Sectional Survey Wave 4: Popular Vote on 22.09.2024, 3149, 1.0 Bibliografische Zitation: DDS21. (2025). DDS21, Cross Sectional Survey Wave 4: Popular Vote on 22.09.2024 (Version 1.0) [Data set]. FORS. https://doi.org/10.48573/e638-ch65 4. Zweck der Datennutzung Zusätzlich zu den in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen ist der/die Datenkonsument*in berechtigt, die Nutzer-Downloads ausschliesslich für den/die folgende(n) zusätzliche(n) Nutzungszweck(e) zu verwenden: - Forschungszwecke - Lehrzwecke - Bildungs- und Ausbilundszwecke 5. Einhaltung wissenschaftlicher Standards Der/die Datenkonsument*in ist verpflichtet: - die Zitation der Nutzer-Downloads gemäss Ziff. 3 zu verwenden; - Rückschlüsse auf einzelne Personen in jeglichem Kontext, sei es in Publikationen oder anderweitig, zu verhindern und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu wahren (vgl. auch Ziff. 8); - die Nutzer-Downloads gewissenhaft und sachgerecht zu verwenden, insbesondere unter Konsultation der zugehörigen Dokumentation der Nutzer-Uploads, und die wissenschaftlichen Ethikregeln so-wie wissenschaftliche Standards einzuhalten. Der/die Datenkonsument*in ist nicht berechtigt, die Nutzer-Downloads in ursprünglicher oder bearbeiteter Form an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, weder entgeltlich noch unentgeltlich. 6. Gebühren Die Nutzer-Downloads werden für die Dauer dieses Vertrags unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 7. Urheberrecht Der/die Datenhinterleger*in behält sich alle Rechte an den Nutzer-Downloads vor, die nicht ausdrücklich in diesem Nutzungsvertrag gewährt werden. Gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten (Art. 19 ff. URG; z. B. Privatgebrauch, Zitatrecht). Soweit nicht anderweitig vorgesehen, erfolgt mit diesem Vertrag keine Übertragung von Eigentums- oder Lizenzrechten an den/die Datenkonsument*in. 8. Datenschutz und Datensicherheit 8.1. Verantwortliche Stelle Datenkonsumenten/Datenkonsumentinnen, die Nutzer-Downloads mit Personendaten (einschliesslich be-sonders schützenswerter Personendaten)(2) weiterverarbeiten (z. B. Speicherung, Verwendung), handeln als Verantwortliche. Sie müssen die anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten. 8.2. Zweck der Datenbearbeitung Die Nutzer-Downloads dürfen nur für den in Ziff. 4 festgelegten Zweck und gemäss Ziff. 5 bearbeitet wer-den. 8.3. Weitergabe oder Bearbeitung von Personendaten an bzw. durch Dritte Der/die Datenkonsument*in darf keine Nutzer-Downloads, die Personendaten enthalten, an Dritte weitergeben (3) und keine Dritten als Auftragsbearbeiter beiziehen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten. 8.4. Re-Identifizierung In den Nutzer-Downloads oder daraus resultierenden Kommunikation muss der/die Datenkonsument*in die Vertraulichkeit personenbezogener Daten wahren und Rückschlüsse auf einzelne Personen in jeglichem Kontext, sei es in Publikationen oder anderweitig, vermeiden. 8.5. Datensicherheit Der/die Datenkonsument*in hat angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Verletzungen der Datensicherheit zu verhindern (insbesondere Verlust, Löschung, Zerstörung oder Veränderung personenbezogener Daten sowie deren Offenlegung oder unbefugten Zugriff). 8.6. Meldepflicht Der/die Datenkonsument*in muss den/die Datenhinterleger*in unverzüglich über jede Verletzung oder jeden Verdacht einer Verletzung der in den Ziff. 8.1 bis 8.5 genannten Bestimmungen informieren. 8.7. Rechte der betroffenen Personen Der/die Datenhinterleger*in ist dafür verantwortlich, die Ausübung der Rechte betroffener Personen sicherzustellen, einschliesslich des Auskunftsrechts, des Rechts auf Berichtigung und Löschung sowie des Rechts auf Widerspruch, unbeschadet des Rechts des Datenkonsumenten/der Datenkonsumentin, Anfragen betroffener Personen, die direkt an ihn/sie gerichtet werden, zu beantworten. Auf Anfrage des Datenhinterlegers/der Datenhinterlegerin arbeitet der/die Datenkonsument*in mit diesem zusammen und unterstützt ihn. Die Parteien stellen betroffenen Personen auf deren Anfrage oder sofern gesetzlich vorgeschrieben eine Kopie oder den Inhalt dieses Vertrags zur Verfügung. 8.8. Gewährleistung Der/die Datenhinterleger*in versichert, dass er/sie berechtigt ist, die Nutzer-Downloads zu dem vereinbarten Zweck an den Datenkonsumenten/die Datenkonsumentin zu übermitteln. Soweit gesetzlich zulässig, gibt der/die Datenhinterleger*in keine weiteren Zusicherungen und übernimmt keine Gewähr – weder ausdrücklich, stillschweigend noch gesetzlich – hinsichtlich der Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Relevanz, Vollständigkeit, Nützlichkeit oder Eignung der Nutzer-Downloads für einen bestimmten Zweck. 9. Löschung der Nutzer-Downloads Der/die Datenkonsument*in ist verpflichtet, sämtliche Nutzer-Downloads vollständig und unwiderruflich zu löschen, sobald er/sie diese für den in Ziff. 4 genannten Zweck nicht mehr benötigt oder wenn dieser Vertrag gemäss Ziff. 13 endet. 10. Vertragsverletzung Hält der/die Datenkonsument*in diesen Vertrag nicht ein, behält sich der/die Datenhinterleger*in das Recht vor, rechtliche Schritte gegen ihn/sie einzuleiten und jegliches Fehlverhalten SWISSUbase, c/o FORS, Géopolis, CH-1015 Lausanne, unter support@swissubase.ch zu melden. 11. Haftung Soweit gesetzlich zulässig, haftet der/die Datenhinterleger*in nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung der Nutzer-Downloads durch den Datenkonsumenten/die Datenkonsumentin ergeben können. 12. Freistellung Der/die Datenkonsument*in stellt den/die Datenhinterleger*in von sämtlichen Drittansprüchen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten, Gebühren und Auslagen) frei, die durch die vertragswidrige Nutzung der Nutzer-Downloads durch den/die Datenkonsument*in entstehen oder verursacht werden. 13. Beendigung des Nutzungsvertrags Dieser Nutzungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden. Die Beendigung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen. Im Falle der Beendigung darf der/die Datenkonsument*in die Nutzer-Downloads nicht weiterverwenden. Er/sie ist verpflichtet, sämtliche Nutzer-Uploads vollständig und unwiderruflich zu löschen. Im Falle der Beendigung dieses Hinterlegungsvertrags, unabhängig vom Grund, bleiben sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die ihrer Natur nach über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort-bestehen sollen, unberührt. Dies gilt insbesondere für Haftungsbestimmungen. 14. Salvatorische Klausel Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Nutzungsvertrags berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall kann jede Partei verlangen, dass die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieses Vertragsverhältnis (Nutzungsvertrag) unterliegt materiellem schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) sind ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Lausanne zuständig. 16. Sprachversionen Die Originalsprache dieses Nutzungsvertrags ist Englisch. Im Falle von Widersprüchen zwischen der englischen Version und der Übersetzung geht die englische Version vor. __________ (1) https://info.swissubase.ch/resources/?sr=2529 [10.09.2025] (2) Personendaten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Besonders schützenswerte Personendaten sind insbesondere Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten, über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie, genetische Daten, biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren, Daten zu Verwaltungs- und Strafverfahren oder Sanktionen sowie zu Mass-nahmen der sozialen Hilfe. (3) Weitergabe bedeutet die Übermittlung von Personendaten oder das Zugänglichmachen solcher Daten.