Der Modellversuch konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das Einwirkungsprogramm erwies sich als betriebstauglich, verlangt allerdings gewisse Voraussetzungen, über die ein Gefängnisbetrieb verfügen sollte (gewohnt mit Gruppenvollzug, Leitidee eines behandlungsorientierten Strafvollzugs kein Fremdwort, vollzugskulturelle Gegebenheiten), Voraussetzungen, die bei der Beurteilung der Übertragbarkeit des Modells beachtet werden wollen. Umgekehrt ist Halbgefangenschaft (HG) im Verlängerungsbereich ohne Programm kaum durchzustehen. Das durch die Ausweitung der Berechtigung entstandene zusätzliche Potential erreicht keinen Zehntel des bisherigen Potentials, was einerseits mit der Gerichtspraxis zusammenhängen dürfte, (im Ausweitungsbereich werden markant weniger Strafen und diese seltener unbedingt ausgesprochen) und anderseits durch den hohen Anteil an Arbeitslosen bedingt ist.
Nur ca. die Hälfte aller zum Vollzug in Form der HG Berechtigten nutzen diese Möglichkeit auch aus, was bedeutet, dass die HG für dieses Segment von Verurteilten weniger attraktiv ist, als ursprünglich angenommen.
Die Beobachtung der Absolvierungsquote während des Modellversuchs (durchschnittlich 81%) weist darauf hin, dass einerseits schon der tägliche Zeitstress das Durchstehen können erschwert und anderseits gruppendynamische Effekte im Spiele sind, welch letztere durch das psycho-sozial dynamisierende Einwirkungsprogramm noch verstärkt werden. Deshalb ist der individuelle Vollzug bei der langen HG krisenanfälliger als bei kürzerer Vollzugsdauer und bedingt im Interesse des Bestehenkönnens auch Kriseninterventionsmassnahmen. Wer die lange HG durchhält, empfindet das Programm mehrheitlich als Hilfe und empfindet die Erfahrungen des Strafvollzugs als Anstoss für neue Lebensziele. Die kriminalpräventive Wirkung des Modells (Rückfälligkeit, neue Verhaltensweisen, Selbststeuerung) kann noch nicht abschliessend beurteilt werden, da die Nachuntersuchung zwei Jahre nach Vollzugsende noch nicht abgeschlossen ist. Die noch unvollständigen Ergebnisse bezüglich der Rückfallquote zeigen aber, dass die Programmteilnehmer zwei Jahre nach Entlassung im Vergleich mit dem Normalvollzug markant weniger rückfällig geworden sind. Eine differrenzierte Beurteilung der Rückfälligkeit erfordert jedoch die Berücksichtigung der nicht zufälligen Allokation der Verurteilten auf die Versuchs- und die verschiedenen Vergleichsgruppen.