Täter-Opfer-Ausgleich

Ref. 1580

Methoden

Erhebungsmodus

Grundgesamtheit. Täterschaft: Männliche und weibliche Jugendliche (gem. StGB), welche TäterInnen eines Deliktes geworden sind, das der Jugendanwaltschaft Zürich gemeldet wird und zur Erledigung einem der zwei am Projekt mitwirkenden JugendanwältInnen übergeben wird. Die Jugendlichen müssen geständig sein, sie müssen SchweizerInnen oder ordentlich angemeldete AusländerInnen sein, das Delikt darf nicht schwerpunktmässig der Mittelbeschaffung für Drogenkonsum gedient haben, die Täterschaft (und das Opfer) müssen der deutschen Sprache kundig sein, sie müssen sich im Einzugsgebiet von Zürich aufhalten, das Opfer muss eine natürliche Person sein, die Täterschaft darf nicht dringend einer Massnahme bedürftig sein (z. B. Heimeinweisung o.ä.). Opfer: Natürliche Personen, welche Opfer eines Deliktes geworden sind, welches den oben erwähnten Täter-Kriterien entspricht. Zeitbezug: Mehrere Erhebungen bei jedem Fall: - Protokolle der Zusammenführung und weitergehenden Massnahmen mit strukturierten Protokollierungspunkten. - Erfassung der Einstellung des/der TäterIn mittels Befragung, mit zum Teil gleichbleibenden Fragen, zu zwei verschiedenen Zeitpunkten: vor der Zusammenführung und nach Abschluss der Massnahme. - Erfassung der Einstellung des Opfers mittels schrifftlicher Befragung, mit zum Teil gleichbleibenden Fragen, zu den zwei gleichen Zeitpunkten. Auswahlverfahren: Vollerhebung. Anzahl: Es wurde mit "n" = 150 gerechnet, nach 2 Jahren war n = 20. Datenerhebung: Befragung mündlich, schriftlich und telefonisch mittels Fragebogen (halbstandardisiert), einzeln + Dokumentenrecherche. Datenerhebung: durch Forscherinnen. Analysemethode: Statistische und Inhaltsanalyse (qualitativ und quantitativ).

Erhebungsverfahren

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