Nutzungslizenz
Ein bilateraler Vertrag zwischen dem*r Endnutzer*in und der zuständigen Data Service Unit regelt den eingeschränkten Zugriff zu Daten, bei denen ein potenzielles Offenlegungsrisiko besteht. Wenn Sie keine zusätzlichen Einschränkungen ("Keine") auswählen, können die Daten für nichtakademische Zwecke (Journalisten, NROs usw.) verwendet werden. Wenn Sie diese Option wählen, können Sie vollständige Download-Statistiken erhalten. Zusätzlich werden die Nutzer*innen im Falle einer neuen Version benachrichtigt und über die in der neuen Version vorgenommenen Änderungen informiert.
Zusätzliche Einschränkungen
Keine
Sondergenehmigung
Keine
Ref. Projekt: 13371 / Ref. Datensatz: 1000 Bibliografische Zitierung: Sensitivität C 2040 [Dataset]. Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Verkehrsmodellierung im UVEK (VM-UVEK), Bern. Distributed by FORS, Lausanne. VERPFLICHTUNGEN DER DATENNUTZERIN / DES DATENNUTZERS Ich verpflichte mich: 1. die oben genannten Daten und die zugehörigen Instrumente ausschliesslich im Zusammenhang mit dem in diesem Vertrag genannten Projekt, zu analytischen Zwecken für ein Mandat einer öffentlichen oder privaten Institution, für die wissenschaftliche Forschung und/oder akademische Lehre und zu keinem anderen Zweck zu nutzen, sowie sie nur zu dem im vorliegenden Vertrag beschriebenen Vorhaben zu verwenden; 2. die Daten unter Beachtung des schweizerischen Bundesrechts, der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie des Urheberrechts zu nutzen. Daten aus der Verkehrsmodellierung des UVEK (VM-UVEK) bleiben über das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) alleiniges Eigentum des Bundes; 3. nicht zu versuchen, die Daten einzelnen Individuen zuzuordnen, und die erhaltenen Resultate nur in einer Art und Weise zu kommunizieren, dass einzelne Fälle (z.B. Personen, Haushalte, Institutionen etc.) nicht identifizierbar sind; 4. die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu respektieren und insbesondere keine Informationen weiterzugeben, die diese Vertraulichkeit beeinträchtigen könnten; 5. die Daten nach bestem Wissen und Gewissen zu nutzen, die mitgelieferte Datendokumentation sorgfältig zu beachten sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu respektieren; 6. die verwendeten Daten und Dokumente den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu zitieren (unter Verwendung obiger Zitierung); 7. FORS über sämtliche Publikationen basierend auf den im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Daten zu informieren und Publikationen zu dem in diesem Vertrag genannten Projekt unaufgefordert und kostenlos in elektronischer Form an das ARE zu übermitteln; 8. die Daten und Instrumente weder in ursprünglicher noch in bearbeiteter Form an Dritte weiterzugeben; weder gegen Entgelt noch kostenlos, ausser an Personen die ebenfalls einen gültigen Vertrag über diese Daten haben; 9. die Daten vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren; 10. die Daten spätestens nach Ablauf des vorliegenden Vertrags endgültig zu löschen und FORS dies zu bestätigen, oder einen neuen Vertrag zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Daten abzuschliessen. VERANTWORTUNG UND QUALITÄT DER DATEN FORS und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) übernehmen keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und für Schäden, die sich aus deren Verwendung ergeben können. Alle in den Datensätzen festgestellten Fehler und Mängel sind FORS und dem ARE unverzüglich zu melden. Gegebenenfalls werden Korrekturen oder Ergänzungen des Datensatzes FORS, dem Autor der Daten und den Nutzern der Daten kostenlos zur Verfügung gestellt. KÜNDIGUNG UND AUFLÖSUNG DES VERTRAGES Jede Partei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Daten über das eingeräumte Recht hinaus verwendet werden, die Sorgfaltspflicht des Datenempfängers nicht eingehalten wird oder aus einem anderen wichtigen Grund. Bei Vertragsauflösung müssen alle Daten (einschliesslich ihrer Sicherungen) gelöscht werden. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem schweizerischen Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lausanne.