Ganz allgemein, vor allem aber in der städtischen Agglomeration, arbeiten heute die Gemeinden intensiv zusammen. Das öffentliche und das private Recht stellen dafür verschiedene rechtliche Instrumentarien zur Verfügung: bilaterale und multilaterale Verträge, die Formen des Vereins, der Genossenschaft, der AG, der Stiftung und des Gemeindeverbands. Auffallend ist das pragmatische Vorgehen im Einzelfall. Die Kooperation unter Gemeinden erfolgt fast ausschliesslich bezogen auf einzelne Sachbereiche. Ein allgemein "gültiger" Perimeter für die Zusammenarbeit in der Agglomeration existiert nicht. Beklagt wird ein Mangel an systematischer Darstellung von Vor- und Nachteilen der einzelnen Verbindungsformen, an Übersicht über die Verflechtungen einer Gemeinde sowie an Koordination.
Die Studie befasst sich mit organisationsrechtlichen Aspekten interkommunaler Zusammenarbeit. Empirische Grundlage bilden die Ergebnisse einer Umfrage in den grössten Agglomerationszentren der Schweiz zu den Rechtsformen der Kooperation in verschiedenen Sachbereichen. Die erhobenen Verbindungsformen werden systematisiert und – im Sinne einer
Grobanalyse – auf Vor- und Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeiten der Einflussnahme beteiligter Gemeinden und ihrer Stimmbürger, auf die Art und Weise der Aufgabenerfüllung und auf finanzielle Aspekte untersucht. Nach einigen Überlegungen zur künftigen sinnvollen Gestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit stellt eine abschliessende Skizze stichwortartig Lösungsansätze de lege ferenda zur Diskussion.