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Evaluation der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Ref. 7905

Description générale

Période concernée

2002-2003

Région géographique

-

Informations géographiques additionnelles

Schweiz

Résumé

Am 17. September 2001 überwies der Nationalrat ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen NR zur Evaluation der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Postulat 01.3266 beauftragt den Bundesrat, dem Parlament innert zwei Jahren Bericht zu erstatten über die Auswirkungen der UVP auf den Vollzug von Umweltschutzvorschriften und die Bewilligungsverfahren sowie über entsprechende zielführende Verbesserungsmassnahmen (einschliesslich allfällige notwendige Gesetzesänderungen). Die Evaluation UVP wurde als politologische Evaluation konzipiert. Untersucht und beurteilt wurden 15 repräsentative UVP-Projekte (6 Bundesverfahren, 9 kantonale Verfahren) mittels eines detaillierten Erhebungsrasters und Interviews bei allen betroffenen Akteurgruppen. Im Rahmen einer Zusatzstudie wurden auch Projekte untersucht, die nicht der UVP-Pflicht unterstellt sind. Aus dem Vergleivh von 3 nicht-UVP- mit 3 UVP-pflichtigen Projekten wurden zusätzliche Erkenntnisse zur Wirkungsweise der UVP gewonnen. Die kantonalen Umweltschutzfachstellen wurden - nebst den fallbezogenen Interviews - mit zwei schriftlichen Erhebungen in die Evaluation einbezogen. In einer ersten Erhebung wurde nach Fallbeispielen gefragt, in der zweiten wurden die kantonalen Umweltschutzfachstellen zum Umgang mit Projekten befragt, die zwar einem UVP-pflichtigen Anlagetyp zugehören, aber unter der entscheidenen Schwelle für die UVP-Pflicht liegen. Gleichzeitig wurde in der zweiten Befragung die Haltung der Fachstellen zu konkreten Optimierungsvorschlägen erfragt.

Résultats

Die Evaluation der UVP zeigte, dass die Verfahren insgesamt gut eingespielt sind und die UVP die gewünschten Wirkungen auf die Umweltrechtskonformität von Bauprojekten hat. Zudem konnte gezeigt werden, dass sich die Umweltqualität der bewilligten Projekten dank der UVP massgeblich erhöht hat. Der UNtersuchung wies auch nach, dass die UVP das zentrale Anliegen der USG erfüllt, nämlich schädliche oder lästige Umweltauswirkungen frühzeitig zu erkennen und mit entsprechenden Massnahmen zu mildern. Die Fallstudien haben zudem gezeigt, dass eine gute materielle Koordination der Umweltbereiche stark von den klaren Verfahrensvorgaben der UVP abhängt. Aus der vergleichenden Analyse der Fallbeispiele, den Interviews und der Umfrage bei den kantonalen Fachstellen wurde eine Reihe von Optimierungsvorschlägen und Handlungsempfehlungen abgeleitet.