Evaluation des Modellversuchs "Lernprogramme als neue Interventionsform in der Strafjustiz"

Ref. 7465

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Description générale

Période concernée

2002 bis 2003

Région géographique

-

Informations géographiques additionnelles

Kanton Zürich

Résumé

Ausgangspunkt für den Modellversuch mit Lernprogrammen als neue Interventionsform in der Strafjustiz war die Tatsache, dass aufgrund der Erfahrung des Sozialdienstes der Justizdirektion im Strafvollzug teilweise zu spät und auch nicht mit angemessenen Mitteln auf die Delinquent/-innen eingewirkt wird, um Rückfälle zu vermeiden. Dieser Umstand hat dazu geführt, dass nach neuen Interventionsformen gesucht wurde, um zu verhindern, dass weiterhin eine derart grosse Anzahl von bedingt oder unbedingt verurteilten Delinquent/-innen wieder rückfällig wird. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen im Ausland (tiefere Rückfallraten bei Absolvent/-innen von Lernprogrammen) soll deshalb versucht werden, mit Hilfe von deliktspezifischen Lernprogrammen und Trainingsprogrammen für soziale Fertigkeiten eine angemessenere Betreuung der Delinquent/-innen zu erreichen. Zielgruppe der deliktspezifischen Lernprogramme sind Straffällige mit der Möglichkeit einer bedingten Strafe. Von der Art der Delikte her gesehen, umfasst die Zielgruppe der deliktspezifischen Lernprogramme Straffällige mit leichten Gewaltdelikten oder Gewalt im familiären Nahraum, Straffällige mit Eigentumsdelikten und Straffällige mit Verkehrsdelikten (FiaZ oder andere Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz). Zielgruppe der Trainingsprogramme für soziale Fertigkeiten sind Inhaftierte während und kurz vor der Entlassung aus dem Strafvollzug. Die Teilnahme an den Trainingsprogrammen für soziale Fertigkeiten ist nicht von einer bestimmten Deliktart abhängig und es wird in diesen Programmen auch nicht deliktspezifisch vorgegangen. Ziel des Modellversuchs ist der Nachweis, dass sich durch den gezielten Einsatz von deliktspezifischen Lernprogrammen oder Trainingsprogrammen für soziale Fertigkeiten einerseits die Rückfallrate vermindern und andererseits die soziale Integration von Delinquent/-innen verbessern lässt. Die Entwicklung beider Arten von Lernprogrammen basieren auf den im Ausland gewonnenen Erkenntnissen zur Gestaltung von Interventionsformen in der Strafjustiz zur erfolgreichen Senkung der Rückfallquoten. Daraus wurde für die deliktspezifischen Lernprogramme abgeleitet, dass Interventionen dann eine positive Wirkung auf die Rückfallquoten haben, wenn damit folgende Teilziele erreicht werden können: 1. Die Teilnehmer/-innen haben sich mit ihren Straftaten auseinander gesetzt. 2. Die Teilnehmer/-innen kennen ihre Risikofaktoren für das Begehen von weiteren Straftaten. 3. Die Teilnehmer/-innen verfügen über verbesserte soziale und/oder kognitive Fertigkeiten und können sich besser selber kontrollieren. 4. Die Teilnehmer/-innen haben einen Krisenplan zur Vermeidung künftiger Straftaten erstellt. Für die Trainingsprogramme für soziale Fertigkeiten ist ausschliesslich das dritte Teilziel relevant. Den Teilnehmer/-innen sollen Strategien zur Verbesserung ihrer sozialen und/oder kognitiven Fertigkeiten vermittelt werden und es soll darauf hingearbeitet werden, dass sie bessere Fertigkeiten etablieren können (mit Wissensvermittlung, Rollenspielen usw.). Mit Entscheid vom 18. 6. 1999 bewilligte das Bundesamt für Justiz den Modellversuch "Lernprogramme als neue gezielte Interventionsform in der Strafjustiz" sowie das Konzept zur Evaluation dieser Interventionsformen. Der dreieinhalb Jahre dauernde Modellversuch beinhaltet folgende Aufgaben: *Entwicklung deliktspezifischer Lernprogramme und der Trainingsprogramme für soziale Fertigkeiten durch Mitarbeiter/-innen des Bewährungsdienstes Zürich II (siehe oben) *Entwicklung eines Ausleseverfahrens für die Zuweisung zu den verschiedenen Lernprogrammen (Eignungs-, Bedarfs- und Motivationsabklärung). Aufgrund der Ergebnisse des Ausleseverfahrens wird ein Bericht an die zuständige Justizbehörde verfasst, der eine Empfehlung bezüglich Zuweisung zu den neuen Lernprogrammen enthält *Anwendung der Lernprogramme in der Vollzugspraxis *Evaluation des Modellversuchs (Wirkungsevaluation).

Résultats

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