Früher lebten geistig behinderte Menschen ebenso wie psychisch Behinderte entweder in ihren Familien oder aber in geschlossenen Heimen, in denen sie versorgt wurden und versorgt waren. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte hat sich diese Situation wesentlich verändert. Im Zuge dieser Entwicklung wurden 1987 im Kanton Zürich drei Wohnschulen gegründet. Die Wohnschulen verfolgen das Ziel, während eines zeitlich befristeten Aufenthaltes eine Entwicklung einzuleiten und dadurch Übergänge von einer Wohn- und Lebensform zu einer anderen zu ermöglichen. Diese Veränderungen bezwecken in der Regel eine Entwicklung in Richtung zu mehr Normalität, das heisst, zu mehr Selbständigkeit im Lebensvollzug. Seit etwa vier Jahren, eine Übergangszeit eingerechnet, wird ein neues Modell erprobt. Dieses Modell besteht aus zwei Phasen von je etwa andertalb Jahren Dauer. Die erste Phase wird wie bis anhin in der Wohngruppe der Wohnschule absolviert. Während der zweiten Phase wohnen die SchülerInnen allein oder zu mehreren in einer eigenen Wohnung und werden vom Wohnschulteam begleitet. Mit der Auswertung wird überprüft, ob die Einrichtung ihre Ziele erreicht: "Sind die WohnschülerInnen, welche die Wohnschule nach dem neuen Konzept absolviert haben, gemäss Normalisierungsprinzip in unserer Gesellschaft integriert, und was haben die Wohnschulen dazu beigetragen". Ausserdem wünscht die Auftraggeberin ein umfassendes Feedback über die Arbeit der Wohnschule.