Monitoring der regionalen und überregionalen Patientenströme für die Region Nordwestschweiz

Ref. 12137

Description générale

Période concernée

2011-2013

Région géographique

-

Informations géographiques additionnelles

Nordwestschweiz, Nördlich des Juras, Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn.

Résumé

Das Projekt Monitoring der regionalen und überregionalen Patientenströme ist Teil der koordinierten Versorgungsplanung der auftraggebenden Kantone und knüpft damit an deren bisherige versorgungsbezogene Arbeiten an. In Erfüllung ihres gesundheitspolitischen und versorgungsplaneri-schen Auftrags und in Antizipation der per 1.1.2012 in Kraft tretenden massgeblichen Reformen der KVG-Revision 2007 erarbeiteten die Nordwest-schweizer Kantone im Jahr 2010 bereits einen gemeinsamen Versorgungsbericht. Zentrales Anliegen des vorliegenden Monitorings ist einerseits die Dokumentation der medizinischen Leistungserbringung und -inanspruchnahme sowie der regionalen und überregionalen Patientenströme für den Zeitraum der Jahre 2011 bis 2013. Andererseits sollen basierend darauf Rück-schlüsse auf die Versorgungslage der Nordwestschweiz im Allgemeinen und der einzelnen Kantone im Speziellen gezogen werden. Im Rahmen des vorliegenden Monitorings wurden diese Fragestellungen auf Ebene der Nordwestschweiz sowie bezüglich der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn und der Region nördlich des Juras untersucht. Der vorliegende Schlussbericht bezieht sich auf Auswertungen auf Ebene der Nordwestschweiz und umfasst die Daten für die Jahre 2011 und 2013. Folgende übergeordneten Fragestellungen stehen dabei im Vordergrund: - Wie entwickelt sich das stationäre und ambulante Angebot der Nordwestschweizer Spitäler über die Jahre 2011 bis 2013 in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie? Können Veränderungen des Angebots beobachtet werden, die auf die Massnahmen der KVG-Revision zurückzuführen sind? - Wie entwickelt sich die Nachfrage der Nordwestschweizer Bevölkerung nach stationären und ambulanten medizinischen Leistungen über die Jahre 2011 bis 2013 in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie? Können Veränderungen des Angebots beobachtet werden, die auf die Massnahmen der KVG-Revision zurückzuführen sind? - Wie entwickeln sich die Patientenströme der stationären und ambulanten Versorgung über die Jahre 2011 bis 2013 in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie? Können Veränderungen der Patientenströme beobachtet werden, die auf die Massnahmen der KVG-Revision zurückzuführen sind? - Können aus Angebot und Nachfrage Schlussfolgerungen für die Versorgungslage (Über-/Unterversorgung) der Nordwestschweiz gezogen werden? Anhand welcher Kriterien kann die Versorgungslage überhaupt beurteilt werden (Mindestfallzahlen, Erreichbarkeit, etc.)?

Résultats

Nachfolgend sind die zentralen Schlussfolgerungen und Empfehlungen unter Berücksichtigung sämtlicher Versorgungsbereiche sowie der Resultate auf Ebene aller kantonalen Berichte enthalten: - Grundsätzlich kann für alle Versorgungsbereiche in der Nordwestschweiz eine steigende Tendenz der Inanspruchnahme festgestellt werden. Teilweise kann diese Tendenz durch das Bevölkerungswachstum sowie durch die älter werdende Bevölkerung bzw. durch die Alterung der bevölkerungsreichen Kohorten erklärt werden. - Die Region Nordwestschweiz ist ein weitgehend geschlossenes Versorgungssystem. Die Abwanderung aus der Nordwestschweiz bewegt sich für alle Versorgungsbereiche (Akutsomatik, Psychiatrie, Rehabilitation und innerhalb der ambulanten Versorgung) im einstelligen bzw. knapp zweistelli-gen Prozentbereich. Mit Ausnahme der Rehabilitation trifft dasselbe auch auf die Zuwanderung in die Nordwestschweiz zu. In diesem Sinne stellt die Nordwestschweiz eine sinnvolle Planungsregion dar. Die koordinierte Versorgungsplanung zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn ist deshalb weiterzuverfolgen bzw. zu stärken. - Im Zusammenhang mit der KVG-Revision bzw. der freien Spitalwahl und damit einhergehend die Aufnahmepflicht für alle Listenspitäler lassen sich diverse Veränderungstendenzen feststellen. So lassen sich in der akutstationären Versorgung Veränderungen der Marktanteile zugunsten kleinerer, spezialisierter Leistungserbringer ausmachen. Gleichzeitig steigt der Anteil Patienten in den Liegeklassen halbprivat bzw. privat insbesondere in Spitälern mit steigenden Fallzahlen. Schliesslich ist in allen Versorgungsbereichen mehrheitlich eine steigende Tendenz in Bezug auf den Anteil ausserkantonaler Hospitalisationen zu beobachten. Einzige Ausnahme bildet hierbei die Inanspruchnahme stationärer Rehabilitationsleistungen durch die Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft. Insbesondere in der Psychiatrie sowie weitgehend auch in der akutstationären Versorgung beschränken sich die steigende Mobilität der Patienten auf Leistungserbringer in den jeweils anderen Nordwestschweizer Kantonen, während für die Rehabilitation auch eine wesentliche Zunahme der Hospitalisationen ausserhalb der Nordwestschweiz beobachtbar ist. Die beobachteten Tendenzen hinsichtlich der Marktanteile sowie der überkantonalen und -regionalen Patientenströme sind weiterzuverfolgen, so dass die aktuell geltenden Spitallisten unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen überprüft werden können. Im Rahmen des vorliegenden Monitorings wurden die dazu notwendigen Datengrundlagen geschaffen. Insbesondere wurde eine zuverlässige Abgrenzung der akutstationären Leistungen hergestellt. - Im Rahmen des Monitorings wurden verschiedene Indikatoren zur Versorgungssituation untersucht. Dies umfasst die Erreichbarkeitsanalysen zu spezifischen Versorgungsangeboten in der Akutsomatik und Psychiatrie, die Analyse zu den Mindestfallzahlen in ausgewählten akutstationären Leistungsgruppen, die vergleichende Auswertung von Hospitalisationsraten in der akutstationären Versorgung und Konsultationsquoten betreffend die ambulante Versorgung, die Analyse allfälliger Substitutionstendenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sowie die Zahl ambulanter Leistungserbringer pro 100‘000 Versicherte sowie deren regionale Verteilung. Teilweise fehlt es an geeigneten Richtwerten oder an ausreichend aussagekräftigen Zeitreihen, um gesicherte Schlussfolgerungen zuhanden der Versorgungsplanung abzuleiten. Im Hinblick auf die Fortführung der leistungsorientierten Versorgungsplanung sind aufbauend auf den vorliegenden Schlussbericht die wesentlichen Kennzahlen und Indikatoren für ein langfristiges und effizientes Versorgungsmonitoring zu definieren. Wo notwendig, sind die entsprechenden Richtwerte unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes sowie in Koordination mit den übrigen Kantonen bzw. der GDK herzuleiten. In diesem Zusammenhang sind ausserdem zusätzliche Indikatoren zu prüfen, um Veränderungen entlang der Versorgungskette abzubilden (z.B. Schweregrad bei Eintritt in Rehabilitationseinrichtungen). - Im Hinblick auf die Analyse der überkantonalen Patientenströme sowie für die interkantonale Koordination im Rahmen der Versorgungsplanung im Allgemeinen ist eine einheitliche Leistungsgruppensystematik innerhalb der stationären Rehabilitation und Psychiatrie von grossem Vorteil. Insofern die Möglichkeit besteht, ist ausserdem die Kompatibilität der Leistungsgruppen mit den geplanten, einheitlichen Tarifstrukturen in der stationären Rehabilitation bzw. Psychiatrie sicherzustellen. Dazu sind die Entwicklungen im Rahmen der Projekte ST Reha und TARPSY einzubeziehen. Als Grundlage für die einheitliche Tarifstruktur in der stationären Rehabilitation wurde durch H+ eine Definition der stationären Rehabilitationsarten erarbeitet (DefReha), die als Grundlage einer Leistungsgruppensystematik in der Rehabilitation herangezogen werden kann. Gleichzeitig könnte damit in Bezug auf die Abgrenzung einzelner Leistungsgruppen mehr Klarheit geschaffen und somit ebenso die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Kantonen verbessert werden. - Die Prognosemodelle gemäss Versorgungsbericht sind ausgehend von den aktuell geltenden Leistungsgruppendefinitionen, den aktualisierten Bevölkerungsprognosen sowie den Er-kenntnissen aus den Entwicklungen 2008 bis 2013 anzupassen. Zur Nutzung von Synergien ist diesbezüglich eine Kooperation mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich anzustreben.