Eingliederung vor Rente. Evaluation der Früherfassung, der Frühintervention und der Integrationsmassnahmen in der Invalidenversicherung

Ref. 11280

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Gesamtschweiz

Résumé

Mit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen 5. IV-Revision wurde ein Kulturwandel der Invalidenversicherung von der Rentenversicherung zur Eingliederungsversicherung angestrebt. Ziel ist, den von einer Invalidität bedrohten versicherten Personen durch die rechtzeitige Kontaktaufnahme sowie die schnelle Zusprache von bedarfsgerechten Massnahmen zur beruflichen Eingliederung zu verhelfen und eine IV-Rente möglichst zu verhindern. Hierfür wurden den vollziehenden kantonalen IVStellen neue Instrumente zur beruflichen Eingliederung zur Verfügung gestellt. Die Früherfassung (FE) und die Frühintervention (FI) zielen darauf ab, Personen im Erwerbsalter mit einem Invaliditätsrisiko möglichst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes zu erfassen und mit geeigneten und unbürokratischen Massnahmen im Arbeitsprozess zu halten oder nötigenfalls wieder einzugliedern; damit soll vermieden werden, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit das Risiko einer Chronifizierung der Beschwerden und mithin der Invalidität erhöht. Im Rahmen der Früherfassung soll entschieden werden, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist oder nicht. In der Phase der Frühintervention sollen rasch einsetzende und kostengünstige Massnahmen die Eingliederung fördern. Integrationsmassnahmen (IM) sind vor allem auf die Eingliederung von Menschen mit psychisch bedingten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet und sollen insbesondere zur Durchführung einer beruflichen Massnahme befähigen. Parallel zur Einführung der neuen Instrumente hat die IV auch ihr Verfahren stark umgestaltet. Zentral an diesem neuen, hier als FEFIIM-Prozess bezeichneten Vorgehen ist die persönliche Zusammenarbeit der IV mit den versicherten Personen, mit deren bisherigem und/oder neuem Arbeitgeber und weiteren Akteuren (Versicherungen, behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie andere Behörden). In der vorliegenden Studie wird dieser Kerngedanke der Umsetzung der 5. IV-Revision als Case-Management-Ansatz (CM) des BSV bezeichnet.

Résultats

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