Zielsetzungen des Auswertungskonzepts: Die Evaluation will erstens den Modellversuch in seinem Verlauf und den dabei auftretenden Problemen möglichst umfassend darstellen. Die Auswertung will zweitens klären, ob die mit der Einführung der GA als neue Vollzugsform für Freiheitsstrafen verknüpften Erwartungen aus der Sicht der Betroffenen erfüllt worden sind. Dabei sollen selbstkritische Einschätzungen der am Modellversuch beteiligten Personen berücksichtigt und Verbesserungsmöglichkeiten konzeptioneller und methodischer Art vorgeschlagen werden. Drittens soll die Aussagekraft der erhobenen Befunde des Modellversuchs für eine eventuelle künftige Einführung der GA als primäre strafrechtliche Sanktion in den Allgemeinen Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuchs eruiert werden.
Bei der Darstellung des Modellversuchs in seinem tatsächlichen Verlauf geht es darum:
- die praktischen Probleme bei der Einrichtung einer Organisationsstruktur und der Abwicklung konkreter Arbeitseinsätze – also die sogenannten Implementationsbedingungen und -schwierigkeiten – aufzuweisen;
- quantitative Gesichtspunkte der Inanspruchnahme des Modellversuchs und der Auslastung vorhandener Kapazitäten der durchführenden Instanz zu erheben;
- zu ermitteln, welche Verurteiltenpopulation von der Möglichkeit der GA Gebrauch macht und wie sich diese Population von der Population im kurzen Freiheitsentzug unterscheidet.
Die generellen Erwartungen an die probeweise zeitlich begrenzte Einführung der GA als neue Vollzugsform lassen sich zusammenfassend wie folgt skizzieren: Mit der versuchsweisen Einführung der GA als Vollzugsform für Freiheitsstrafen bis zu 30 Tagen ist man bestrebt:
- für Verurteilte, bei denen der Vollzug der Freiheitsstrafe eine besondere persönliche Härte bedeuten würde, eine alternative Vollzugsform bereitzustellen;
- Verurteilten die Möglichkeit der tätigen Abarbeitung ihrer Schuld durch eine von der Allgemeinheit und ihnen selbst als sinnvoll empfundene Beschäftigung zu erlauben;
- zu einer Entlastung der Strafanstalten beizutragen durch eine im Vergleich zum Freiheitsstrafenvollzug kostengünstigere Vollzugsform;
- die Durchführung gemeinnütziger Tätigkeiten zu erleichtern, für die sich auf dem freien Arbeitsmarkt nur schwer Interessenten finden lassen.
Die Auswertung will prüfen, ob diese mit der versuchsweisen Einführung der GA als neue Vollzugsform für kurze Freiheitsstrafen generell verknüpften Erwartungen nach der subjektiven Einschätzung der am Modellversuch beteiligten Personen – Beamter bzw. Beamtin der Bewährungshilfe, GA-Arbeitgeber/in, GA-Leistender bzw. -Leistende – erfüllt werden.
Die Evaluation des Modellversuchs im Hinblick auf seine Aussagekraft für eine eventuelle künftige Einführung der GA als primäre strafrechtliche Sanktion in den Allgemeinen Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuchs will klären:
- wie die Organisationsstruktur und die Abwicklung konkreter Arbeitseinsätze optimiert werden können;
- ob das sehr spezifische Konzept der GA im Modellversuch die Chancen ausschöpft, die dieser neuartigen Sanktionsform zugeschrieben werden, und damit;
- ob der Modellversuch Anhaltspunkte für eine abweichende Konzeption der GA als selbständige Sanktion nach künftigem Recht bietet.