Der Umgang der Betriebe mit Behinderung

Ref. 7611

General description

Period

2002/2004

Geographical Area

Additional Geographical Information​

gesamte Schweiz

Abstract

Die Studie widmet sich der Thematik der beruflichen Eingliederung Behinderter in den primären Arbeitsmarkt. Ausgehend von der Annahme, dass die ungenügende berufliche Integration vor allem auf den unzureichenden Vollzug bestehender (gesetzlicher) Massnahmen zurückzuführen ist, fokussiert die Studie auf die Rahmenbedingungen, Strategien und Einstellungen der relevanten AkteurInnen an der Schnittstelle zum primären Arbeitsmarkt. Dazu zählen einerseits die Betriebe, denn sie entscheiden schlussendlich durch ihre Politik über den Zugang von Behinderten in den Arbeitsmarkt. Zum anderen fallen darunter Dienste und Organisationen, die in der Vermittlung von behinderten Personen in den primären Arbeitsmarkt oder deren Unterstützung tätig sind. Dies sind etwa IV-Stellen, Sozialdienste von Gemeinden oder Rehabilitationskliniken. Im Zentrum der Studie steht die Untersuchung des Passungsverhältnisses zwischen den Erwartungen und Erfahrungen von Betrieben und dem Angebot zur Unterstützung der Beschäftigung von Behinderten. Ziel ist es, die Bedürfnisse der Betriebe im Hinblick auf Leistungen, Rahmenbedingungen und individuelle Voraussetzungen von Behinderten den Leistungsstrukturen, den Leistungen sowie den Strategien der Institutionen, welche die Beschäftigung von Behinderten unterstützen, gegenüberzustellen. Die Studie, die im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) durchgeführt wurde, liefert damit Hinweise auf Defizite in der Vermittlungstätigkeit und macht Vorschläge zur Verbesserung der Bemühungen zur beruflichen Integration Behinderter.

Results

Die Ergebnisse zeigen, dass nur ein geringer Teil der Schweizer Betriebe derzeit behinderte Personen beschäftigt. Es sind 8% der Schweizer Betriebe, bei denen im Jahr 2003 mindestens eine behinderte Person angestellt ist. Grundsätzlich hält jedoch fast ein Drittel von ihnen, nämlich 31%, eine Beschäftigung von Behinderten im eigenen Betrieb für möglich. Rund 8% der Arbeitsplätze können aus Sicht der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen als geeignet für behinderte Personen gelten. Schweizer Betriebe führen vor allem das Anforderungsniveau der Arbeitsplätze und erforderliche bauliche Anpassungen als grösstes Hemmnis bei der Anstellung von behinderten Mitarbeitenden an. Auch die möglicherweise eingeschränkte Leistungsfähigkeit und ein drohender Mehraufwand durch die Betreuung wirken sich nach Ansicht der Betriebe hemmend auf die Anstellung von Behinderten aus. Um solche Hemmnisse bei der Beschäftigung von Behinderten auszuräumen, gibt es in der Schweiz eine Vielzahl von Unterstützungsmassnahmen. Das breite Unterstützungsangebot ist jedoch bei den Betrieben wenig bekannt. Es zeigt sich nicht nur eine unzureichende Öffentlichkeitsarbeit. Auch die disparate und wenig spezialisierte Landschaft von Einrichtungen, die in der beruflichen Integrationsarbeit tätig sind, vermag den aktuellen Erfordernissen kaum Rechnung zu tragen. Für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation behinderter Personen drängen sich Optimierungen in mehreren Feldern auf. Zunächst gilt es, die Informationen für Betriebe über das bestehende Unterstützungsangebot deutlich zu stärken. Zugleich ist auch ein Ausbau der Vermittlungstätigkeit notwendig, wobei die befragten Institutionen einen Ausbau vor allem bei den IV-Stellen befürworten. Doch es braucht nicht nur mehr Ressourcen und fachliche Kompetenzen, um den wachsenden Anforderungen über spezialisierte und aufwändige Dienstleistungen gerecht zu werden. Eine erfolgreiche Vermittlungsarbeit muss sich von klassischen Vorgehensweisen trennen und stärker am Arbeitsmarkt orientieren. Dies bedingt, die Einmündung in den primären Arbeitsmarkt über die Möglichkeit zur Probebeschäftigung und Begleitungen am Arbeitsplatz abzusichern und nach Möglichkeit bereits Abklärungen und Schulungen in Betrieben anzusiedeln. Als weiteres Handlungsfeld ist die Problematik zu nennen, dass Angestellte neu eine Behinderung erleiden. Zu selten, nämlich in 13% der Fälle, kann in diesen Situationen eine Weiterbeschäftigung im Betrieb arrangiert werden. Dies ist wesentlich auf unzureichende Unterstützungsangebote zurückzuführen, die bislang von Betrieben nur selten genutzt werden und nur in Ausnahmefällen von Vermittlungsinstitutionen als Tätigkeitsschwerpunkt verankert sind.