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Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV als besonderer Gleichheitssatz: unter bes. Berücksichtigung der völkerrechtlichen Diskriminierungsverbote einerseits und der Rechtslage in den USA, in D, F sowie im europ. Gemeinschaftsrecht anderseits

Ref. 7291

Methods

Method description

Von der Methodik orientiert sich die vorliegende Forschungsarbeiten schwergewichtig am rechtswissenschaftlichen Instrumentarium (Rechtstheorie). Ein Schwergewicht bildet dabei u.a. die Rechtsvergleichung. Hier wurden zuerst die zu untersuchenden Rechtskreise bestimmt. Hernach folgte die Erarbeitung der einzelnen nationalen Diskriminierungsverbote in ihrem Umfeld; die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden in sog. Länderberichten, welche sich ihrerseits nach einer einheitlichen Systematik richteten, zusammengetragen. Auf der Basis dieser Hintergrundstexte erfolgt die Erschliessung eines spezifisch schweizerischen Diskriminierungsverbots und die Herausschälung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden mit anderen verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverboten. Eine wichtige Stellung nimmt auch die Auseinandersetzung mit philosophischen Gerechtigkeitstheorien ein. Insbesondere gilt es aufzuzeigen, wann und in welchem Rahmen diese Theorien bei der Konkretisierung des Prinzips der Menschenwürde und des Diskriminierungsverbots eine Rolle spielen.

Method (instruments)

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