Kernstück der Bestandsaufnahmen bildete eine Umfrage in den grossen und mittleren Agglomerationen der Schweiz (mit über 50 000 Einwohnern gemäss der Volkszählung 1980). Mit Hilfe eines Fragebogens wurde erhoben, in welchen Sachbereichen und in welchen Rechtsformen die Gemeinden der Agglomeration zusammenarbeiten oder eine Zusammenarbeit planen, auf welchen Rechtsgrundlagen (Verträge, Statuten von Körperschaften etc.) die einzelnen Kooperationsmodelle beruhen und ob die Zusammenarbeit in der Agglomeration auch sachbereichsübergreifend erfolgt. Gleichzeitig erbat ein an die entsprechenden Kantone versandter Fragebogen Auskunft über die kantonalen Rechtsgrundlagen für die interkommunale Zusammenarbeit, namentlich über Vorschriften betreffend die Förderung oder gar den Zwang zur Kooperation, über allfällige wegweisende Modelle sowie über Bestrebungen des Kantons zur Intensivierung der Zusammenarbeit und zur Bildung von Regionen. Das umfangreiche Material aus der empirischen Untersuchung wurde nach Agglomeration, Sachbereich und Rechtsform der Kooperation geordnet. In einem dritten Schritt wurde – im Sinn einer groben Analyse – anschliessend die Eignung der Verbindungsformen, für die Erfüllung bestimmter Aufgaben geprüft. Erste Ergebnisse und Vermutungen waren Gegenstand von Interviews mit Vertretern von Kernstädten, Agglomerationsgemeinden und Kantonen sowie mit Experten. Besonders einlässlich wurden konkrete Beispiele aus den Bereichen öffentlicher Verkehr, Entsorgung und Kultur, nämlich der Tarifverbund Bäre-Abi, die vertraglich vereinbarte "Abfallregion Zürich" und die geplante neue Trägerschaft des Stadttheaters Luzern (Stiftung des Privatrechts) mit Verantwortlichen besprochen. Schliesslich stellten die Autoren gestützt auf die Grobanalyse der Vor- und Nachteile einzelner Verbindungsformen in einer vierten Phase Überlegungen zur sinnvollen Gestaltung der interkommunalen Kooperation an. Praktischen Bedürfnissen soll eine Checkliste für Gemeindeverbindungen entgegenkommen. Lösungsvorschläge de lege ferenda, vor allem zuhanden des kantonalen Gesetzgebers, schliessen den Bericht ab.