Ausgangslage:
Die aktive Arbeitsmarktpolitik, wie sie in der Schweiz seit Mitte der 1990er Jahre betrieben wird, ist unter anderem daraus ausgerichtet, Arbeitslose und Sozialhilfeabhängige in ihren Bemühungen um eine Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt gezielt zu unterstützen. Eines ihrer wichtigsten Instrumente stellen die "Programme zur vorübergehenden Beschäftigung" (PvB) dar. Diese Programme wurden in der Vergangenheit bereits mehrmals evaluiert. Die Ergebnisse dieser mittels ökonometrischer Methoden durchgeführten Evaluationen waren grösstenteils ernüchternd: Erwerbslose, die an einem Beschäftigungsprogramm teilnehmen, scheinen statistisch keine eindeutig besseren Wiederbeschäftigungschancen zu besitzen, als Erwerbslose, die an keinem Programm teilnehmen. Angesichts dieses Befundes stellt sich die Frage, welche alternativen oder mittelbaren Wirkungen von Beschäftigungsprogrammen ausgehen, wenn denn nicht von einer unmittelbaren Beschäftigungswirksamkeit gesprochen werden kann.
Ziel:
Im hier skizzieren Forschungsprojekt sollen mittels fallrekonstruktiver Methoden (A) die möglichen Wirkungen der konkreten Praxis innerhalb von Beschäftigungsprogrammen auf die Programmteilnehmenden explorativ erforscht und typisiert werden. Dabei sollen insbesondere diejenigen Momente der konkreten Ausgestaltung von Beschäftigungsprogrammen isoliert werden, die sich bestimmbar eher ermächtigend oder aber eher integritätsgefährdend auf die Programmteilnehmenden auswirken. Ersteres wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Teilnahme die Unterbrechung einer Dynamik des Verlusts von Selbstachtung und Anerkennung zur Folge hätte; zweiteres beispielsweise dann, wenn mit der auszuübenden Tätigkeit permanent die Kränkung eines habitualisierten Berufsstolzes und folglich eine schleichende Demoralisierung einherginge. Nach so verstandenen (B) Erfolgs- respektive Misserfolgsfaktoren soll parallel auf verschiedenen Ebenen der Ausgestaltung von Beschäftigungsprogrammen gesucht werden: (1) Modalitäten der Zuweisung oder des Eintritts; (2) Praxis der Einbindung; (3) inhaltlicher Charakter der ausgeübten Tätigkeiten; (4) Qualität programminterner Beratungs-, Unterstützungs- und Schulungsangebote; (5) organisationsstrukturelle Merkmale; (6) Organisationskultur; (7) Deutungsmuster von Sozialhilfeabhängigkeit und Arbeitslosigkeit; (8) berufsbiographische Hintergründe und Arbeitsethiken der vorübergehend Beschäftigten.