Werfen Sie einen Blick auf die neuen Features der Version 4.0.

Swiss Election Study (Selects), cumulative dataset 1971-2023

Ref. 495

Nutzungslizenz

Ein bilateraler Vertrag zwischen dem*r Endnutzer*in und der zuständigen Data Service Unit regelt den eingeschränkten Zugriff zu Daten, bei denen ein potenzielles Offenlegungsrisiko besteht. Wenn Sie keine zusätzlichen Einschränkungen ("Keine") auswählen, können die Daten für nichtakademische Zwecke (Journalisten, NROs usw.) verwendet werden. Wenn Sie diese Option wählen, können Sie vollständige Download-Statistiken erhalten. Zusätzlich werden die Nutzer*innen im Falle einer neuen Version benachrichtigt und über die in der neuen Version vorgenommenen Änderungen informiert.


Zusätzliche Einschränkungen

Nur für akademische Forschung und Unterricht

Sondergenehmigung

Keine


Ref. Projekt: 8862 / Ref. Datensatz: 495 Bibliografische Zitierung: Selects. (2025). Swiss Election Study (Selects), cumulative dataset 1971-2023 (Version 3.0) [Data set]. FORS. https://doi.org/10.48573/2w7s-1591 Ich verpflichte mich, 1. die oben genannten Daten und die damit verbundenen Instrumente für nichtkommerzielle Zwecke (z.B. Journalisten, NGOs) zu nutzen und die Daten für den Zweck zu verwenden, den ich in den Verwendungsbestimmungen in diesem Vertrag angegeben habe; ich erkläre auch, die Daten unter der folgenden zusätzlichen Einschränkung zu verwenden: Nur für akademische Forschung und Unterricht; 2. die Daten unter Beachtung des schweizerischen Bundesrechts sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen zu nutzen; 3. nicht zu versuchen, die Daten einzelnen Individuen zuzuordnen, und meine Resultate nur in einer Art und Weise zu kommunizieren, dass einzelne Fälle (z.B. Personen, Haushalte, Institutionen etc.) nicht identifizierbar sind; 4. die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu respektieren und insbesondere keine Informationen weiterzugeben, die diese Vertraulichkeit beeinträchtigen könnten; 5. die Daten nach bestem Wissen und Gewissen zu nutzen, die mitgelieferte Datendokumentation sorgfältig zu beachten sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu respektieren; 6. die verwendeten Daten und Dokumente den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu zitieren (unter Verwendung obiger Zitierung); 7. FORS über sämtliche Publikationen basierend auf den im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Daten zu informieren; 8. die Daten und Instrumente weder in ursprünglicher noch in bearbeiteter Form an Dritte weiterzugeben; 9. die Daten vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren; 10. die Daten spätestens nach Ablauf des vorliegenden Vertrags endgültig zu löschen, und FORS dies zu bestätigen.