Menschliche Stammzellen

Ref. 7538

Allgemeine Beschreibung

Periode

1998 bis 2002

Geographischer Raum

-

Zusätzliche geographische Informationen

weltweit, Schweiz

Kurzbeschreibung

Ziel des Vorhabens ist es, die Verwendung menschlicher Stammzellen in der Medizin unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen, ethischen, rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekten umfassend aufzuarbeiten und zu bewerten. Dabei soll insbesondere zwischen menschlichen Stammzellen verschiedener Herkunft sowie zwischen embryonalen und adulten Stammzellen unterschieden und die jeweilige Optionen differenziert betrachtet und bewertet werden. Daraus sollen Empfehlungen für den weiteren Umgang mit dieser Thematik in der Schweiz abgeleitet und Massnahmen vorgeschlagen werden, wie ein gesellschaftlicher Diskurs über mögliche Entwicklungspfade in der Schweiz gestaltet werden kann, der nicht allein auf die Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen verkürzt wird. Die Ergebnisse sollen einen Beitrag leisten zur Gestaltung von Richtlinien im Bereich der Gewinnung von bzw. der Forschung an menschlichen Stammzellen; sie können Eingang finden in die derzeit auf Bundesebene erfolgende Gesetzgebung im Bereich der Forschung am Menschen.

Resultate

Die Forschung an menschlichen Stammzellen verfolgt das Ziel, grundlegende Erkenntnisse über Entwicklungs- und Differenzierungsvorgänge beim Menschen zu gewinnen, die in vielfältiger Weise praktisch nutzbar wären, so z. B. in der Reproduktionsmedizin, für die Entwicklung von Pharmawirkstoffen, in der Toxikologie, als Alternative zu Tierversuchen. Sie birgt auch das Potenzial, erstmalige oder verbesserte Therapien für schwere Erkrankungen zu entwickeln, die heutzutage nicht oder nur unzureichend behandelt werden können. Gerade weil die Zielsetzungen der Forschung an menschlichen Stammzellen ethisch vertretbar und wünschenswert sind, wird in der Schweiz und auch international sehr kontrovers diskutiert, welche Teilbereiche der Forschung an menschlichen Stammzellen als notwendiges, verhältnismässiges und angemessenes Mittel zur Erreichung dieser Zielsetzungen einzuschätzen sind. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen stützt sich die Stammzellenforschung nämlich auf menschliche adulte Stammzellen sowie - seit 1998 - auch auf menschliche embryonale Stammzellen. Diese beiden Gruppen von Stammzelltypen mit ihren jeweiligen Untergruppen sind sehr differenziert zu betrachten. Sie unterscheiden sich in ihrer Herkunft, der Art ihrer Gewinnung, ihrer Fähigkeit zur Vermehrung, in der Fähigkeit, zu wie vielen verschiedenen Zell- und Gewebetypen sie sich auszudifferenzieren vermögen sowie in ihren Anwendungspotenzialen. Zudem sind sie in rechtlicher und ethischer Hinsicht sehr unterschiedlich zu beurteilen. Insbesondere die Gewinnung von embryonalen Stammzellen stösst in ethische und rechtliche Grenzbereiche vor, da sie mit der Zerstörung menschlicher Embryonen einhergeht. Während die öffentliche Debatte in der Schweiz - unter anderem bedingt durch die aktuelle Rechtslage - auf die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen aus so genannten "überzähligen" Embryonen aus in-vitro-Fertilisation zugespitzt ist, stellt dieses Projekt diesen Aspekt bewusst in den Gesamtzusammenhang der Stammzellforschung. Damit leistet das Projekt nicht nur einen Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte über den Umgang mit menschlichen Embryonen in vitro, über den in der Schweiz im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Embryonenforschungsgesetz bzw. Stammzellenforschungsgesetz entschieden werden muss. Es ist auch für Teilbereiche des geplanten Bundesgesetzes zur Forschung am Menschen relevant. Im Zusammenhang mit der Forschung an menschlichen Stammzellen sind folgende Fragen zu klären: Wie sollen innerhalb der Stammzellforschung Forschungsarbeiten an menschlichen adulten und an embryonalen Stammzellen zueinander gewichtet werden? Sofern eine Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz als wünschenswert erachtet wird: auf welche Typen menschlicher embryonaler Stammzellen soll sie sich in der Schweiz erstrecken? Soll auch die Gewinnung dieser menschlichen embryonalen Stammzelltypen in der Schweiz zulässig sein? An welche Bedingungen sollen diese Forschung an bzw. Gewinnung von menschlichen adulten und embryonalen Stammzellen geknüpft werden? Im Abschlussbericht werden Informationen und Argumente vorgelegt, die eine sachlich fundierte, breit abgestützte Meinungsbildung zu diesen Fragen unterstützen sollen.