Die durch die öffentliche Hand zu deckenden Kosten der ambulanten Suchthilfe ergeben sich grundsätzlich aus dem Zusammenspiel von drei Faktoren: (1) dem Angebot an Leistungen, (2) der potentiellen Nachfrage nach den Leistungen und (3) dem Vorhandensein anderer Finanzierungsquellen. Diese drei Faktoren sollten idealerweise durch ein einfach zu erstellendes Indikatorensystem erfasst werden. Die schlechte Datensituation erlauben es aber nicht, Indikatoren für das Angebot und die anderen Finanzierungsquellen zu erstellen. Es lassen sich deshalb nur Nachfrageindikatoren entwickeln. Diese müssen in der Folge qualitativ mit Informationen zum Angebot und den weiteren Finanzierungsquellen ergänzt werden.
Für die Entwicklung der Nachfrageindikatoren stützen wir uns auf die Individualdaten aus der medizinischen Statistik der Krankenhäuser im Kanton Solothurn. Diese Daten erlauben es, die Anzahl an suchtmittelabhängigen PatientInnen der Solothurner Spitäler nach den einzelnen Suchthilferegionen (gemäss Wohnort der PatientInnen) zu ermitteln, welche einen ziemlich zuverlässigen Indikator für das Ausmass der Suchtmittelabhängigkeit nach Regionen darstellen. In der vorliegenden Untersuchung nehmen wir nur evaluatorische Auswertungen vor, welche sich auf eine kleine Stichprobe abstützen. Diese Auswertungen zeigen, dass der gegenwärtige Schlüssel im Bereich der durch die medizinische Statistik entwickelten Nachfrageindikatoren liegt. Insofern scheint es durchaus angebracht, auch weiterhin mit der bestehenden (auf die gesamte Bevölkerung ausgerichteten) Regelung zu arbeiten. Dabei sollte die heutige implizite Regelung explizit formuliert werden. Im weiteren könnte dieser Schlüssel aufgrund der Ergebnisse der medizinischen Statistik allenfalls modifiziert werden. Um solche Modifikationen vornehmen zu können, müsste Aussagekraft der medizinischen Statistik aber noch eingehender abgeklärt werden.
Verknüpfung mit Angebotssituation
Aus den Analysen zu den Nachfrageindikatoren ergeben sich in Zusammenhang mit den Überlegungen zum Angebot folgende Folgerungen:
- Der Vergleich des effektiven Angebots im Bereich der Prävention/Beratung lässt vermuten, dass die Nachfrage in der Region Olten schlechter als in den Regionen Solothurn und Grenchen abgedeckt wird. Eine genauere Beurteilung wäre aber erst aufgrund von eingehenderen Zahlen aus der Region Olten möglich.
- Der Vergleich zum effektiven Angebot im Bereich der Überlebenshilfe weist ebenfalls darauf hin, dass die Nachfrage in der Region Olten schlechter als in der Region Solothurn abgedeckt wird. Eine genauere Beurteilung wäre aber wiederum erst aufgrund von eingehenderen Zahlen aus der Region Olten möglich.
- Das in den beiden grossen Regionen Olten und Solothurn bereitzustellende Leistungsangebot müsste mittels Leistungsauftrag klarer definiert werden. Die in den beiden Leistungsaufträgen vorgesehene Leistungserfassung muss in der Region Olten durchgesetzt werden. Nur so lässt sich das in den Leistungsaufträgen ab 1998 vorgesehene Controlling vornehmen.
- Das starke Ineinandergreifen der beiden Regionen Solothurn und Grenchen spricht dafür, diese bei der Überlebenshilfe als eine einheitliche Region zu behandeln. Insbesondere wird es damit auch möglich, das in der Region Solothurn praktizierte Case Management auch auf die KlientInnen der Region Grenchen auszudehnen. Die Zusammenfassung zu einer Region muss aber keineswegs bedeuten, dass alle Angebote in Solothurn zentralisiert sind. Es scheint durchaus sinnvoll, einen Teil der Dienstleistungen auch in Grenchen anzubieten.
Verknüpfung mit Situation bei anderen Finanzierungsquellen
Ein Subventionsfranken löst je nach Region einen sehr unterschiedlichen Betrag an den gesamten Ausgaben auf. Für die Region Olten sind dies 1.16 Franken, für die Region Grenchen 1.26 Franken und für die Region Solothurn 2.31 Franken. Das Ungleichgewicht zwischen Solothurn und Olten ist insofern problematisch, als beide Regionen einen identischen Leistungsauftrag haben und gesamthaft vergleichbare Mittel erhalten. In der Region Olten bewirken die Subventionsmittel aber offensichtlich erheblich weniger an gesamten Ausgabenwirkung zugunsten der Suchtabhängigen als in der Region Solothurn. Die unterschiedliche Wirkung geht insbesondere auf Unterschiede bei den eigenerwirtschafteten Mitteln und bei den Spenden zurück. Aufgrund der wenig spezifizierten Leistungsaufträge besteht die Gefahr, dass entsprechende Aktivitäten einer Region der öffentlichen Hand die Möglichkeit geben kann, ihren Finanzierungsbeitrag zu senken. In der Folge kommt es lediglich zu einer Substitution von öffentlichen Mitteln durch Spendenmittel, ohne dass das Angebot entsprechend ausgebaut würde. Der Vergleich von Angebot und Finanzierungsstruktur in den Regionen Solothurn und Olten lässt eine solche Konstellation vermuten. Um eine Gleichbehandlung der Regionen zu erreichen, sind folgende Massnahmen angebracht:
- Eigenerwirtschaftete Mittel: Bei einem identischen Leistungsauftrag für zwei Regionen ist auch eine vergleichbare Erwirtschaftung von Mitteln durch eigene Leistungen vorzugeben, respektive diese Vorgabe entsprechend unterschiedlichen Leistungsaufträgen anzupassen.
- Spenden. Die Subventionen sind aufgrund der Nachfrageindikatoren festzulegen und mit einem klar operationalisierten Leistungsauftrag zu verbinden. Spenden können dann vollumfänglich für Angebote über diesen Leistungsauftrag hinaus verwendet werden.