Anpassung der Schweiz an ein Parallelwährungssystem "SFR - EURO" -

Ref. 6095

  

Allgemeine Beschreibung

Periode

1. Januar 1999 ->

Geographischer Raum

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Zusätzliche geographische Informationen

Schweiz. - Zum Vergleich einbezogen: Grossbritannien, Schweden, Dänemark, Griechenland

Kurzbeschreibung

Per 1. Januar 1999 wird der Euro als Rechnungseinheit sowie als Buchgeld und elektronisches Geld unter anderem in allen an die Schweiz angrenzenden Staaten eingeführt und relativ schnell - neben dem US$ und dem Yen - zur führenden Transaktions- und Anlagewährung werden. Infolge der engen aussenwirtschaftlichen Verflechtungen der Schweiz mit dem Euroraum kann erwartet werden, dass der Euro zunächst in den Bereichen des schweizerischen Aussenhandels und des Tourismus und in der Folge sehr bald auch im innerschweizerischen Zahlungsverkehr so bedeutsam werden wird, dass er einen Anteil an der umlaufenden Geldmenge von über 15% erlangt und damit eine Parallelwährung zum SFR ist. Durch die parallele Verwendung von zwei Währungen entstehen neben Transaktionskosten insbesondere Währungsrisiken, deren Überwälzung zu einer beschleunigten Verbreitung des Euro in der Schweiz führen wird. Primäres Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, wie die genauer zu spezifizierenden Währungsrisiken reduziert werden können. Zunächst wird der Frage nachgegangen, ob bzw. unter welchen Bedingungen es der Schweizerischen Nationalbank gelingen kann, den SFR dauerhaft an den Euro zu binden, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich mit zunehmender Verbreitung des Euro als inländisches Zahlungsmittel die Effizienz der geldpolitischen Steuerungsinstrumente der Schweizerischen Nationalbank reduziert. Eine andere Möglichkeit, Währungsrisiken zu reduzieren, besteht darin, heute bestehende Restriktionen der freien Währungswahl aufzuheben, was allerdings den Prozess der Währungssubstitution beschleunigen würde. Entsprechende Beschränkungen der freien Währungswahl bestehen heute infolge der Tatsache, dass der SFR in der Schweiz einzige offizielle Landeswährung und ausschliessliches gesetzliches Schuldentilgungsmittel ist. Diese Einschränkungen betreffen nicht alle wirtschaftlichen Transaktionen gleichermassen, so dass in den Prozessen der einzelwirtschaftlichen Anpassungen an die neue Situation Verzerrungen entstehen können. Nach einer exakten Bestimmung bestehender Restriktionen der freien Währungswahl soll aufgezeigt werden, inwieweit solche Restriktionen mittels derivativer Finanzgeschäfte aufgehoben werden können. Insoweit die Währungsflexibilität unvollkommen bleibt und die daher bestehenden Währungsrisiken zu wesentlichen volkswirtschaftlichen Kosten führen, resultiert die Forderung nach einer Erweiterung der Flexibilität der Währungswahl. Im Zusammenhang mit der Frage, welche Massnahmen in diesem Fall erwogen werden können, soll untersucht werden, welche Vorbereitungen in Grossbritannien, Schweden, Dänemark und Griechenland getroffenen wurden, um die sich ab 1. Januar 1999 auch hier ergebenden Währungsrisiken zu reduzieren.

Resultate

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