International abgestimmte Abgabeerhebung im Schwerverkehr. Interoperabilität bei der Gebührenerhebung für den Schwerverkehr (LSVA und ATA)

Ref. 5843

Allgemeine Beschreibung

Periode

Aktuell. Einführung LSVA 2001, ATA beabsichtigt 2004.

Geographischer Raum

-

Zusätzliche geographische Informationen

Hauptsächlich CH, Bezug zu Europa

Kurzbeschreibung

Aufgrund der schweizerischen Volksentscheide über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Alpeninitiative muss in den nächsten Jahren ein elektronisches Abgabesystem für den Schwerverkehr entwickelt werden. Der schweizerische Ansatz ( kilometerabhängige Abgabe) unterscheidet sich konzeptionell und technisch von den Ansätzen in den Nachbarländern (Autobahngebühren), muss aber mit diesen abgestimmt (d.h. interoperabel) werden. Das Projekt sucht Lösungen für eine interoperable Abgabenerhebung. - Welche Gemeinsamkeiten, welche Differenzen und welche Interoperabilitätsprobleme bestehen bei den aktuellen Konzepten für Schwerverkehrsabgaben in Europa und der Schweiz? - Welche Erhebungssysteme und -konzepte für Strassengebühren sind unter dem Gesichtspunkt der europäischen Intreoperabilität sinnvoll, namentlich für die Schwerverkehrsabgabe, die Alpentransitabgabe und für lokales oder überregionales Roadpricing? - Wie können die Interoperabilitätsprobleme für verschiedene Nutzergruppen (z.B. Transitverkehr) gelöst werden? - Welche Möglichkeit bietet das LSVA-Gerät zur Interoperabilität mit anderen Anwendungen (Flottenmanagement, Überwachung gefährlicher Güter,...) Das Projektteam arbeitet eng mit verschiedenen europäischen Projekten zusammen, wobei im NFP 41 der schweizerische Gesichtspunkt im Vordergrund steht.

Resultate

Die Interoperabilität besteht aus drei Teilen: dem verfahrensmässigen, dem technischen und dem vertragsmässigen Anteil. Technik kann mit Normen, die europaweit gültig sind, einheitlich geregelt werden und grosse Bestrebungen im Bereich der elektronischen Erhebung von Strassengebühren ist festzustellen. Bei den Verfahren ist es etwas schwieriger, weil verschiedene Tarifierungsprinzipien angewendet werden, insb. für die LSVA. Zusätzlich haben die verschiedenen Strassenbetreiber völlig unterschiedliche Systeme in Betrieb. Im Bereich der vertraglichen Interoperabilität sind noch grosse Defizite aufzuholen, die Betreiber treten zur Zeit ihre Hoheit zum Gebühreneinzug nicht gerne einer anderen Stelle ab. Für das System LSVA und das zugehörige elektronische Erfassungsgerät können aber sehr viele interoperable Anwendungen aufgezeigt werden.