Der Staatsvertrag im schweizerischen Verfassungsrecht

Ref. 5062

Allgemeine Beschreibung

Periode

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Geographischer Raum

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Zusätzliche geographische Informationen

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Kurzbeschreibung

Das Projekt befasst sich mit einer zentralen inneren Dimension der schweizerischen Aussenbeziehungen. Es untersucht die rechtliche Stellung des Staatsvertragsrechts im schweizerischen Verfassungsrecht und will hier neue Ansätze in Bezug auf die demokratische Partizipation und Legitimität staatsvertraglicher Normen, ihre Anwendung durch Behörden und Rechter (unmittelbare Anwendbarkeit) und für die Regelung von Konflikten zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen und landesrechtlichen Normen entwickeln. Angesichts einer zunehmenden Globalisierung und Regionalisierung des Rechts genügen heutige und zudem oft umstrittenen Regelungen nicht mehr. Sie bedürfen eine vertiefte Einbettung in eine auf die internationalen Beziehungen erweiterte Lehre der Gewaltenteilung und gegenseitiger Kontrolle. In diesem Sinne untersucht das Projekt im wesentlichen drei miteinander eng verbundene Fragestellungen: 1) Der erste Bereich befasst sich mit dem Problem demokratischer Legitimierung internationaler Rechtsetzung und Entscheidungen und damit von Entscheidungsstrukturen und Entscheidungsprozessen. Er konzentriert sich auf das Problem im Rahmen des Verfassungsrechts und behandelt Fragen entsprechender Legitimierung auf der internationalen Ebene (z.B. durch Öffnung der Entscheidungsstrukturen der WTO oder Stärkung des EU-Parlaments) flankierend. Im Zentrum steht die Untersuchung von Möglichkeiten und Grenzen direkt-demokratischer Partizipations- und Kontrollverfahren. 2) Der zweite Bereich befasst sich mit der unmittelbaren Anwendung von Staatsverträgen gegenüber Privaten und damit den Rückwirkungen der Aussenpolitik. 3) Der dritte Bereich betrifft das Verhältnis völkerrechtlicher Quellen unter sich. Er sucht neben dem zweiten Bereich nach Möglichkeiten, Spannungen zwischen völkerrechtlichen Verpflichtungen und dem Landesrecht unter Rekurs auf übergeordnete völkerrechtliche Normen abzubauen.

Resultate

Bereitstellung von Überlegungen und Vorschlägen für die praktische Lösung von Spannungsfeldern zwischen Demokratie, Regionalisierung und Globalisierung, Völkerrecht, Europarecht und Landesrecht zuhanden von Anwälten, Gerichten und im Hinblick auf die Verfassungsrevision.