Zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen wird vielfach eine Verstärkung der Kostenbeteiligung als negative Sanktion empfohlen. Demgegenüber haben deutsche Privatkrankenversicherer vermehrt die Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit als positive Sanktion eingeführt. Aufgrund von individuellen Daten von drei Versicherungsunternehmen konnte festgestellt werden, dass von solchen Bonusangeboten erkennbare kostendämpfende Wirkungen ausgehen, abgesehen davon, dass kleinere Rechnungsbeträge der Versicherung nicht mehr eingereicht werden.