Schulversuch "Überspringen einer Klasse" im Kanton Bern

Ref. 2514

Allgemeine Beschreibung

Periode

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Geographischer Raum

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Zusätzliche geographische Informationen

Kanton Bern

Kurzbeschreibung

Gemeinhin herrscht die Ansicht, ein begabter Schüler werde die Schule ohne jede Probleme durchlaufen und besondere Massnahmen seien nur für unterbegabte Schüler nötig. Diese Meinung vernachlässigt die Tatsache, dass eine krasse Unterforderung für ein Kind ebenso problematisch werden kann wie eine konstante Überforderung. Gewisse hochbegabte Kinder langweilen sich in der Schule dermassen, dass sie sie zu hassen beginnen und gar körperliche Symptome produzieren. Seit Herbst 1986 kennt der Kanton Bern im Rahmen eines Schulversuchs die Möglichkeit, hochbegabte Kinder eine Klasse überspringen zu lassen. Verfahrensmässig setzt dies im allgemeinen ein Gesuch seitens der Eltern voraus, das vom Lehrer des Kindes, der örtlichen Schulbehörde, dem Schulinspektor und einem Erziehungsberater als Experten einhellig unterstützt wird; den Entscheid fällt die Erziehungsdirektion.

Resultate

Bis 1988 haben insgeamt fünf Kinder im Rahmen des Versuchs eine Klasse übersprungen (zwei Schülerinnen und drei Schüler). Ein im August 1989 erschienener Bericht evaluiert den Versuch anhand dieser fünf Fälle. Es zeigt sich darin, dass sich die Massnahme überall als sinnvoll erwiesen hat und sowohl individuelle wie auch innerfamiliäre Probleme dieser Schüler hat beseitigen helfen. Keiner der Schüler hatte mit dem plötzlich erhöhten Leistungsniveau irgendwelche Schwierigkeiten; im Gegenteil, alle fanden sich innert kurzer Zeit auch in der neuen Klasse leistungsmässig wieder an der Spitze. Die einzige Schwierigkeit, die sich ab und zu zu ergeben erscheint, betrifft die soziale Integration in die neue Klasse: die bisherigen Schüler scheinen es manchmal wenig zu schätzen, dass ein jüngerer Schüler ebenso weit sein soll wie sie und sie in vielen Fällen noch in Kürze überflügelt. Im Optimalfall trifft man eine solche Massnahme deshalb zu einem Zeitpunkt, zu welchem sich die Klassen ohnehin neu formieren. Der Schulversuch ist auf sechs Jahre befristet; demzufolge werden noch mehr Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, eine Klasse zu überspringen, und die abschliessende Beurteilung wird sich auf eine etwas grössere Population abstützen können.