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Vox 46 - Votation du 27.09.1992

Ref. 774

Nutzungslizenz

Ein bilateraler Vertrag zwischen dem*r Endnutzer*in und der zuständigen Data Service Unit regelt den eingeschränkten Zugriff zu Daten, bei denen ein potenzielles Offenlegungsrisiko besteht. Wenn Sie keine zusätzlichen Einschränkungen ("Keine") auswählen, können die Daten für nichtakademische Zwecke (Journalisten, NROs usw.) verwendet werden. Wenn Sie diese Option wählen, können Sie vollständige Download-Statistiken erhalten. Zusätzlich werden die Nutzer*innen im Falle einer neuen Version benachrichtigt und über die in der neuen Version vorgenommenen Änderungen informiert.


Zusätzliche Einschränkungen

Keine

Sondergenehmigung

Keine


Ref. Projekt: 225 / Ref. Datensatz: 774 Bibliografische Zitierung: Claude Longchamp, Wolf Linder, Ulrich Klöti, Hanspeter Kriesi, Sibylle Hardmeier: Vox 46 - Votation du 27.09.1992 [Dataset]. gfs.bern, Universität Zürich - Philosophische Fakultät - Institut für Politikwissenschaft - IPZ - Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft, Universität Bern - Departement Sozialwissenschaften - Institut für Politikwissenschaft - IPW, Université de Genève - Faculté des Sciences de la Société - SdS - Département de science politique et relations internationales. Distributed by FORS, Lausanne. Ich verpflichte mich, 1. die oben genannten Daten und die zugehörigen Instrumente ausschliesslich zu den wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrzwecken, die ich in der nachfolgenden Beschreibung im vorliegenden Vertrag erläutert habe, zu benutzen, und zu keinem anderen Zweck; 2. die Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu benutzen; 3. nicht zu versuchen, die Daten einzelnen Individuen zuzuordnen, und die erhaltenen Resultate nur in einer Art und Weise zu kommunizieren, dass einzelne Fälle (z.B. Personen, Haushalte, Institutionen) nicht identifizierbar sind; 4. insbesondere die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu respektieren und keine Informationen weiterzugeben, die diese Vertraulichkeit beeinträchtigen könnten; 5. die Daten nach bestem Wissen und Gewissen zu nutzen, für die Nutzung der Daten die mitgelieferten Datendokumentation sorgfältig zu beachten sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu respektieren; 6. die verwendeten Daten und Dokumente den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu zitieren (unter Verwendung obiger Zitierung); 7. und FORS über sämtliche Publikationen basierend auf den im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Daten zu informieren; 8. die Daten und Instrumente weder in ihrer ursprünglichen noch in bearbeiteter Form, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen, ausser an Personen, die den vorliegenden Vertrag unterzeichnet haben; 9. die Daten vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren; 10. die Daten nach Beendigung der vorgesehenen Forschung endgültig zu löschen und FORS dies vor der Publikation der Resultate zu bestätigen.