06.02.2029
Nutzungslizenz
Spezialvertrag
Zusätzliche Einschränkungen
Nur für akademische Forschung
Sondergenehmigung
Nach vorheriger Zustimmung des Autors
Ablaufdatum
Kommentar zum Ablaufdatum
-
Ref. Projekt: 20686 / Ref. Datensatz: 2534 Bibliografische Zitierung: Erzinger, A. B., Pham, G., Prosperi, O., Salvisberg, M., Verner, M., Delavy, F., Seiler, S., & Bollmann, S. S. (2024). PISA 2022 in Switzerland: Ticino Sample (Version 1.0.0) [Data set]. FORS data service. https://doi.org/10.48573/8p38-rh44 Jedes Forschungsprojekt, das eine Datenverknüpfung vorsieht, benötigt eine weitere Genehmigung. Kontakt für die Einholung einer solchen Bewilligung: Generalsekretariat EDK, pisa.ch@edk.ch. Zudem darf die Datennutzerin oder der Datennutzer nicht versuchen, die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und Klassen aus dem italienischsprachigen Graubünden durch den Vergleich der internationalen und kantonalen PISA-2022-Datensätze zu identifizieren. Ich verpflichte mich, 1. die oben genannten Daten und die damit verbundenen Instrumente für nichtkommerzielle Zwecke (z.B. Journalisten, NGOs) zu nutzen und die Daten für den Zweck zu verwenden, den ich in den Verwendungsbestimmungen in diesem Vertrag angegeben habe; ich erkläre auch, die Daten unter der folgenden zusätzlichen Einschränkung zu verwenden: Nur für akademische Forschung; 2. die Daten unter Beachtung des schweizerischen Bundesrechts sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen zu nutzen; 3. nicht zu versuchen, die Daten einzelnen Individuen zuzuordnen, und meine Resultate nur in einer Art und Weise zu kommunizieren, dass einzelne Fälle (z.B. Personen, Haushalte, Institutionen etc.) nicht identifizierbar sind; 4. die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu respektieren und insbesondere keine Informationen weiterzugeben, die diese Vertraulichkeit beeinträchtigen könnten; 5. die Daten nach bestem Wissen und Gewissen zu nutzen, die mitgelieferte Datendokumentation sorgfältig zu beachten sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu respektieren; 6. die verwendeten Daten und Dokumente den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu zitieren (unter Verwendung obiger Zitierung); 7. FORS über sämtliche Publikationen basierend auf den im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Daten zu informieren; 8. die Daten und Instrumente weder in ursprünglicher noch in bearbeiteter Form an Dritte weiterzugeben; 9. die Daten vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren; 10. die Daten spätestens nach Ablauf des vorliegenden Vertrags endgültig zu löschen, und FORS dies zu bestätigen.






