Das Projekt bezweckt – als Teil einer umfassenden Studie über die Weiterentwicklung der beruflichen Altersvorsorge – in den nachfolgenden Bereichen das System der Schweiz mit demjenigen der USA analytisch zu vergleichen und daraus Folgerungen für die Praxis und Wissenschaft zu ziehen:
- Sicherstellung der beruflichen Altersvorsorge. Inwieweit bedarf es öffentlich-rechtlicher Institutionen und Instrumente für die Sicherung der von den Pensionskassen zu erbringenden Altersleistungen? Kann die Sicherheit der beruflichen Altersvorsorge ausschliesslich durch privatrechtliche Institutionen und Instrumente gewährleistet werden?
- Vermögensanlage der Vorsorgeeinrichtungen. Inwiefern sind angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Kapitalmarkt sowie der modernen Anlagetheorien und -instrumente öffentlich-rechtliche Regeln im Bereich der Vermögensanlage zu erlassen, ohne die optimale Nutzung des Marktes durch die Vorsorgeeinrichtungen zu beeinträchtigen?
- Kontroll- und Aufsichtseffizienz in der beruflichen Altersvorsorge. Die Kontrolle und Aufsicht der beruflichen Altersvorsorge der Schweiz wird von in- und ausländischen Fachkreisen als suboptimal und zu aufwendig erachtet. Wie weit können diese komplexen Aufgaben durch eine zweckmässigere Aufteilung und verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden (Aufsichts- und Steuerbehörden) und den privaten Kreisen (Pensionskassenverantwortlichen und -experten, Kontrollstellen etc.) effizienter durchgeführt werden?
Diese Untersuchungen werden mit den Methoden der systematischen Rechtsvergleichung und der empirischen Sozialforschung durchgeführt. Das Projekt ist angesichts der starken Verbindung zwischen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft sowie im Hinblick auf die Umsetzbarkeit der Forschungsergebnisse in die Praxis interdisziplinär. Mit den zuständigen Forschern, Praktikern und Behörden in den USA werden die drei Forschungsbereiche mit Fragebogen und standardisierten Interviews bearbeitet. Ferner werden alle zweckmässigen statistischen Daten verwendet. Die Forschungsergebnisse dienen einerseits der Gesetzgebung und Aufsicht und anderseits der Lehre und Forschung.