ÜGK / COFO / VECOF 2016: Competencies of Swiss pupils in mathematics

Ref. 1004

Nutzungslizenz

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Zusätzliche Einschränkungen

Nur für akademische Forschung

Sondergenehmigung

Nach vorheriger Zustimmung des Autors

Ablaufdatum

23.05.2022

Kommentar zum Ablaufdatum

-


Ref. Projekt: 13413 / Ref. Datensatz: 1004 Bibliografische Zitierung: Nidegger, C. (2019). ÜGK / COFO / VECOF 2016: Competencies of Swiss pupils in mathematics (Version 1.0.0) [Data set]. FORS data service. https://doi.org/10.23662/FORS-DS-1004-1 ES DÜRFEN KEINE RÜCKSCHLÜSSE AUF DIE GETESTETEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER, KLASSEN, LEHRPERSONEN UND SCHULGEMEINDEN BZW. SCHULEN GEZOGEN WERDEN UND KEINE SCHULRANKINGS ERSTELLT WERDEN. Ich verpflichte mich, 1. die oben genannten Daten und die zugehörigen Instrumente ausschliesslich zu den wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrzwecken, die ich in der nachfolgenden Beschreibung im vorliegenden Vertrag erläutert habe, zu benutzen und zu keinem anderen Zweck; 2. die Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen und insbesondere gemäss Organisationsreglement über die Durchführung der Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen vom 8. Mai 2014 (http://edudoc.ch/record/113128/files/Organisationsregl_UeGK_d.pdf) zu benutzen; 3. nicht zu versuchen, aus den Daten Rückschlüsse auf einzelne Fälle (z.B. SchülerInnen, Lehrpersonen und Schulgemeinden bzw. Schulen) zu generieren; 4. insbesondere die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu respektieren und keine Informationen weiterzugeben, die diese Vertraulichkeit beeinträchtigen könnten; 5. die Daten nach bestem Wissen und Gewissen zu nutzen, für die Nutzung der Daten die mitgelieferte Datendokumentation sorgfältig zu beachten sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu respektieren; 6. die verwendeten Daten und Dokumente den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechend zu zitieren (unter Verwendung obiger Zitierung); 7. FORS über sämtliche Publikationen basierend auf den im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Daten zu informieren; 8. die Daten und Instrumente weder in ihrer ursprünglichen noch in bearbeiteter Form, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen, ausser an Personen, die den vorliegenden Vertrag unterzeichnet haben; 9. die Daten vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren; 10. die Daten nach Beendigung der vorgesehenen Forschung endgültig zu löschen und FORS dies vor der Publikation der Resultate zu bestätigen.