Das BehiG regelt insbesondere die physische Zugänglichkeit im Baubereich und im öffentlichen Verkehr. Dort hat es einiges in Bewegung gesetzt, auch wenn die Umsetzung noch nirgends abgeschlossen ist. In anderen, im Gesetz wenig detaillierten Bereichen ist der Effekt geringer. Dies gilt für die Chancengleichheit in nachobligatorischen Ausbildungen und im Erwerbsleben sowie für Dienstleistungen. Generell ist trotz BehiG der Ansatz einer Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft nicht breit verankert. Insbesondere haben Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen vom Gesetz wenig profitiert. Die Evaluation empfiehlt eine Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen im Sinne der von der Schweiz unterzeichneten UNO-Behindertenrechtskonvention.