Aufgrund der Ergebnisse der Spezialauswertung (Schweizerische Gesundheitsbefragung 2002) zeigte sich, dass die befragten älteren Landwirte und Bäuerinnen ihren körperlichen Gesundheitszustand allgemein als schlechter einschätzen als ihre Vergleichsgruppen. Die Folgen ihrer langjährigen, harten körperlichen Arbeit zeigt sich nicht nur bei dieser Selbsteinschätzung sondern auch in häufiger vorkommenden, schmerzhaften Abnützungserscheinungen. Was die psychische Gesundheit anbetrifft, so ist insbesondere bei den älteren Bäuerinnen vermehrt eine niedrige psychische Ausgeglichenheit anzutreffen, ebenfalls fühlen sie sich oft einsam. Mit zunehmendem Alter leiden auch die befragten Landwirte vermehrt unter Einsamkeit - möglicherweise hängt dies u.a. mit der abnehmenden Mobilität im Alter zusammen. Bei älteren Landwirten und Bäuerinnen mit Kindern ist dieser Kontakt wegen den örtlichen Gegebenheiten auf Landwirtschaftsbetrieben weit häufiger als bei den Vergleichsgruppen. Insgesamt geht es der bäuerlichen Bevölkerung gesundheitlich eher schlechter als der übrigen Bevölkerung. Gespräche mit Experten haben gezeigt, dass die AHV die klar bedeutendste Grundversicherung für die bäuerliche Bevölkerung im Alter ist. Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen werden gemäss Einschätzung der befragten Experten wegen der Vermögensberücksichtigung nur selten in Anspruch genommen. Die allgemein tiefere Anspruchsmentalität der bäuerlichen Bevölkerung im Vergleich mit der übrigen Bevölkerung wurde bestätigt. Wohneigentum resp. das Wohnrecht ist eine weitere wichtige Vorsorgemöglichkeit. Das Wohnrecht hat nach wie vor eine grosse wirtschaftliche Bedeutung, ermöglicht dieses Recht doch ein kostenloses oder zumindest äusserst günstiges Wohnen. Gerade das Wohnrecht ist auch sozial gesehen wichtig, da damit die Verankerung in der bekannten Umgebung gewährleistet ist. Im Frühjahr 2006 wurden in Zusammenarbeit mit der ART in der ganzen Schweiz 13 Gespräche mit pensionierten oder kurz vor der Pension stehenden Bäuerinnen und Bauern geführt. Immer wieder wurde in den Gesprächen betont, wie sehr die mit der Pensionierung gewonnene Ungebundenheit vom Betrieb geschätzt wird: Die Pensionierten haben nun mehr Freizeit, und auch die Möglichkeit in die Ferien zu gehen. Meist war mit der Übernahme des Betriebs nebst einem Wohnrecht seinerzeit auch ein Pflegerecht der Eltern resp. Schwiegereltern verbunden, da es zu jener Zeit u.a. noch keine obligatorische Krankenversicherung gab. Dieses Pflegerecht war für einige eine grosse körperliche und auch psychische Belastung. Das Los- und Überlassen des Betriebes fällt je nach Persönlichkeit und Situation mehr oder weniger leicht. Bestand die Aussicht auf eine Übergabe der Betriebe, so wurde viel investiert und z.T. auch beträchtliche Entwicklungen erreicht. Insgesamt zeigte sich im Rückblick trotz mancher Härten ein erfreuliches Bild von der dritten Lebensphase der Bäuerinnen und Bauern.