Moral-Hazard-Verhalten der Arbeitnehmer/innen in der Arbeitslosenversicherung

Ref. 7006

General description

Period

1991-1999

Geographical Area

Additional Geographical Information​

Schweiz

Abstract

Der Bundesrat schlägt im Zusammenhang mit der auf das Jahr 2003 vorgesehenen Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eine Kürzung der maximal möglichen Bezugsdauer von normalen und besonderen Taggeldern vor. Neu soll die maximale Bezugsdauer statt wie bisher 520 Tage dann 400 Tage betragen, wobei für ältere Arbeitnehmer/innen sowie IV- und UV-Rentner/innen die heutige Dauer von 520 Tagen beibehalten wird. Im Zusammenhang mit den in den 90er Jahren mehrfach vorgenommenen Bezugsdauerverlängerungen wurde wiederholt ein mögliches Moral-Hazard-Verhalten der Arbeitnehmer/innen diskutiert. Damit ist gemeint, dass erwerbslose Personen mit ihrem Verhalten bewusst auf die Verlängerungen der Bezugsdauer reagieren und sich weniger anstrengen, eine Arbeit zu finden. Das Moral-Hazard-Verhalten entspricht einem Ausnützen der Sozialversicherung und ist daher politisch unerwünscht. Um die Auswirkungen des Moral-Hazard-Verhaltens bei der geplanten Bezugsdauerverkürzung abzuschätzen, gab das Staatssekretariat für Wirtschaft und Arbeit (seco) beim Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) ein Gutachten in Auftrag, welches namentlich folgende Fragen beantworten soll: a) Inwiefern haben die Bezugsdauerverlängerungen in der Vergangenheit die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, erwerbslos zu sein, erhöht? b) Welcher Anteil ist dabei auf das Moral-Hazard-Verhalten zurückzuführen? c) Wie können die Ergebnisse auf die geplanten Bezugsdauerkürzungen übertragen werden? Die Arbeiten mussten innert drei Monaten abgeschlossen werden.

Results

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