Am 9. Juni 1996 wurde der Verfassungsartikel 31octies vom Stimmvolk angenommen. Damit sprach sich eine deutliche Mehrheit für eine ökologische, tierfreundliche und marktwirtschaftlich orientierte Landwirtschaft aus. Die Umsetzung dieses Artikels begann bereits 1993 mit der ersten Etappe der Agrarreform, das heisst mit der Einführung von Direktzahlungen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher und ökologischer Leistungen. Im Zuge dieser Neuausrichtung wurden 1998 ein neues Landwirtschaftsgesetz (LwG) und die entsprechenden Verordnungen verabschiedet und am 1.1.1999 in Kraft gesetzt. Die besonders umweltschonend oder tiergerechten Produktionsformen sollen so entschädigt werden, dass es sich wirtschaftlich lohnt, derartige Leistungen zu erbringen. Doch welche Wirkung zeigen Ökomassnahmen und Tierhaltungsprogramme? Inwieweit sind die gesetzten Ziele erreicht worden? Diese Fragen werden anhand der breit angelegten und bis 2005 dauernden Evaluationsarbeiten angegangen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse tragen dazu bei, die agrarpolitischen Massnahmen mit fundierten Entscheidungsgrundlagen weiterzuentwickeln, weitere Optionen zu überprüfen und nicht zuletzt Rechenschaft über die Verwendung von öffentlichen Geldern abzulegen. Die Evaluation der Ökomassnahmen und der Tierhaltungsprogramme richtet sich nach den ökologischen Umweltzielen der Agrarpolitik. Damit sind der sorgfältige Umgang mit den abiotischen Ressourcen (Boden, Wasser, Luft), den biotischen Ressourcen (Fauna und Flora) und den landwirtschaftlichen, ästhetischen Ressourcen wie z.B. Feldgehölze angesprochen. Die Evaluation der Ökomassnahmen und der Tierhaltungsprogramme wurde auf folgende Zielbereiche festgelegt: Natürliche Biodiversität, Stickstoff, Phosphor, Pflanzenbehandlungsmittel, Wohlbefinden der Nutztiere und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen. Die Zielbereiche werden auf den folgenden drei Kontrollebenen erfasst: 1. Beteiligungsanalyse 2. Wirkungsanalyse und 3. die sektorale Entwicklung. Das Ziel der Beteiligungsanalyse ist es, die Einflussfaktoren der Beteiligung an den Ökoprogrammen auf regionaler, kantonaler und schweizerischer Ebene oder nach Betriebstypen zu erfassen. Für die Bereiche Stickstoff, Phosphor und Pflanzenbehandlungsmittel, wo die Entwicklung der Beteiligung nicht direkt registriert werden kann, werden spezifische Indikatoren (z.B. Hofdüngeranfall) verfolgt. Die Beteiligungsanalyse erlaubt es, allfällige Problemregionen oder Betriebstypen zu eruieren, die allenfalls zur Erreichung des Umsetzungsziels besonders beachtet werden müssen oder die massgeblich dazu beigetragen haben. Mit der Wirkungsanalyse sollen anhand von Fallstudien die a priori vorausgesetzten kausalen Zusammenhänge zwischen einzelnen Massnahmen und deren Umweltwirkung verifiziert werden. Wie beeinflusst beispielsweise eine ökologische Ausgleichsfläche an einem konkreten Standort die dortige natürliche Artenvielfalt? Die Ergebnisse der zweiten Kontrollebene sollen in Verbindung mit der Beteiligungsanalyse Hochrechnungen im Hinblick auf die sektorale Entwicklung (dritte Ebene) zulassen. Sektorale Berechnungen (z.B. Modellrechnungen zu den Stickstoffflüssen in der gesamten Landwirtschaft) oder Statistiken (z.B. Verbrauch an Pflanzenbehandlungsmittel) bilden einen Teil der Aussagen über die ökologischen Auswirkungen der Massnahmen.