Die schweizerische Statistik der Sozialhilfeempfänger

Ref. 6022

General description

Period

jährlich, seit 2006 nationale Resultate

Geographical Area

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Additional Geographical Information​

Schweiz, Kantone

Abstract

Statistikdefizit: 26 verschiedene Sozialhilfegesetze mit entsprechenden kantonalen bzw. kommunalen Unterschieden in der Ausgestaltung und Organisation der Sozialhilfe erschweren die Entwicklung einer umfassenden und kantonal vergleichbaren Statistik der Sozialhilfeempfänger. Zur Zeit existieren keine Daten auf gesamtschweizerischer Ebene. Vergleiche zur Zahl und Struktur der Hilfeempfänger sind gegenwärtig nicht möglich. Ziele der Einzelfall-Statistik 1. Erfassung des Bestandes und der Struktur der Sozialhilfeempfänger auf Bundesebene sowie auf kantonaler bzw. regionaler Ebene, um Vergleiche zu ermöglichen 2. Information über die Problemlage der Sozialhilfeempfänger in der Schweiz 3. Differenzierte Aufteilung der Hilfeleistungen 4. Darstellung struktureller Veränderungen innerhalb der Gruppe der Sozialhilfeempfänger 5. Dynamik bzw. Dauer des Sozialhilfebezugs Grundsatzentscheidungen: 1) Die geplante Sozialhilfestatistik basiert auf einer breiten Definition der Sozialhilfe. Diese umfasst alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen der Kantone. Dazu gehören: - die direkte imanzielle Sozialhilfe im engeren Sinn (gemäss kantonalen Sozialhilfegesetzen) und - alle übrigen direkten kantonalen bedarfsabhängigen Geldleistungen, wie beispielsweise die Arbeitslosenhilfe, Ausbildungsbeihilfen, diverse Zuschüsse/Beihilfen, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge u.a.m. 2) Vorgesehen ist eine repräsentative Stichprobe mit ca. 860 Gemeinden der Schweiz. Die Stichprobe erlaubt kantonale Vergleiche. 3) In den Stichprobengemeinden werden alle Personen, die im Laufe eines Berichtsjahres bedarfsabhängige Leistungen beziehen, erfasst. 4) Alle Mitglieder der Unterstützungseinheit sowie allfällige weitere Mitglieder des Haushalts sollen berücksichtigt werden. Die Rechtsgrundlage für eine Einzelfall-Statistik bilden das Bundesstatistikgesetz vom 9.10.1992 und die Verordnung vom 30.6.1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes.

Results

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