Zum Zeitpunkt der Datenerhebung waren die meisten RAV in den Kantonen Solothurn und Waadt seit gut einem halben Jahr in Betrieb. Innerhalb dieser kurzen Periode konnte erst ein Teil der Arbeitslosen beraten werden. Die baulichen und organisatorischen Infrastrukturen aber waren vorhanden, die PersonalberaterInnen arbeiteten selbständig und intensiv, der Kontakt mit kommunalen und kantonalen Behörden lieft meist zufriedenstellend, und die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern hatte begonnen. Gespräche vor Ort und am Telefon mit verschiedenen Akteuren in und um die regionalen Arbeitsvermittlungszentren zeigten, dass das RAV als Institution bereits etabliert war und sich im grossen und ganzen bewährte. Bereits konnten erste Vermittlungserfolge ausgewiesen werden, die sich in Zukunft durch vermehrten Kontakt mit der Arbeitgeberschaft vergrössern lassen. Beim Aufbau der weiteren RAV gilt es, die jeweiligen regionalen Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen. Generell ist den RAV im Rahmen der rechtlichen Vorschriften grösstmögliche Autonomie zu gewähren. Doppelunterstellungen, wie sie in der Waadt vorherrschen, sind wenn immer möglich zu vermeiden. Die Qualifikationen der PersonalberaterInnen entsprechen den Mindestanforderungen des BIGA nur in den seltensten Fällen, weshalb eine gezielte Aus- und Weiterbildung zu etablieren ist. Der grösste aktuelle Bedarf besteht in den Bereichen Beratung (z.B. Schulung in Gesprächsführung) und Akquisition. Insbesondere im Kanton Waadt ist die Anzahl Arbeitsloser pro BetreuerIn und die damit einhergehende Arbeitsüberlastung zu hoch. Eine Entlastung der PersonalberaterInnen bestünde in der Delegierung der administrativen Tätigkeiten an ein entsprechend ausgerichtetes Personal. Für vermittelnde BeraterInnen ist eine Grössenordnung von 130-150 Arbeitslose pro Person angemessen. Die Anstellungsbedingungen der PersonalberaterInnen sind in Zukunft zu vereinheitlichen. Negative Erfahrungen in der Waadt mit sich überschneidenden Rollendefinitionen und in Solothurn mit mangelnder Information über Anstellungsverhältnisse erfordern kantonale oder kantonsübergreifende Vertragsbestimmungen. Der aktiven Profilierung der RAV nach aussen kommt grosse Bedeutung zu. Das heute noch gängige Bild einer Behördeninstanz mit primär sozialarbeiterischer Ausrichtung ist durch eine marketinggeleitete Darstellung als professionelles und arbeitsmarktnahes Vermittlungszentrum zu ersetzen.