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Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG), Ziel- und Wirksamkeitsüberprüfung

Ref. 3557

General description

Period

1965-1995

Geographical Area

-

Additional Geographical Information​

Schweiz

Abstract

Das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) trat am 1. Januar 1975 in Kraft. Seit seiner Einführung sind Kredite für nicht rückzahlbare Beiträge (à-fonds-perdu-Beiträge) von 2'146 Mio. Fr., für rückzahlbare Darlehen und Beteiligungen von 506 Mio. Fr. und für Bürgschaften und Schuldverpflichtungen in der Höhe von 4'152 Mio. Fr. vom Parlament gesprochen worden. Mit diesen Geldern wurde der Bau oder der Kauf von knapp 100'000 Wohneinheiten direkt oder indirekt gefördert. Heute, zwanzig Jahre nach Erlass des Gesetzes, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit dieser Massnahme zur Wohnbau- und Eigentumsförderung. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) beauftragte die PVK, gestützt auf die Studien BHP – HANSER Christian, KUSTER Jürg, FARAGO Peter (1995), Die Bundeshilfen für den Mietwohnungsbau, Vollzug und Wirkung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG), Bundesamt für Wohnungswesen, Schriftenreihe Wohnungswesen, Band 59, Bern 1995 – und IBFG – SCHULZ Hans-Rudolf, MUGGLI Christoph, HUEBSCHLE Jörg (1993), Wohneigentumsförderung durch den Bund, Die Wirksamkeit des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG), Bundesamt für Wohnungswesen, Schriftenreihe Wohnungswesen, Band 55, Bern 1993 – folgende Fragen zu beantworten: - Welches sind die Ziele des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes? - Werden die gesetzten Ziele erreicht? - Zu welchen Fragen können aufgrund der bestehenden Forschungslage keine oder nur ungenügende Aussagen gemacht werden?

Results

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