Das Projekt "Nachuntersuchung der Klientel von Jugendheimen, insbesondere gemäss Art. 93ter StGB" ist ein Folgeprojekt zu dem unter der Nummer 80:026 beschriebenen Projekt "Das Erziehungsheim und seine Wirkung"; es zielt darauf ab, die bereits im Vorläuferprojekt erfasste Population devianter Jugendlicher (N = 273) nach Entlassung aus dem Massnahmenvollzug und einer Bewährungsphase von 1 bis 3 Jahren erneut zu erfassen. Die Auswertung des Datenmaterials erfolgt in teilweiser Verknüpfung mit dem Vorläuferprojekt und ist vor allem auf folgende Interessen ausgerichtet:
- Erfassung der aktuellen Lebenssituation und der individuellen Entwicklung seit dem Heimaustritt (insbesondere Persönlichkeits-, Einstellungs- und Verhaltensmerkmale mit besonderer Berücksichtigung von Legalverhalten und Sozialverhalten im Arbeits- und Beziehungsbereich).
- Analyse der Entwicklungen, auf die einzelnen Heime bezogen.
- Längsschnittartige Auswertung der Daten zur Ermittlung individueller Entwicklungsverläufe sowie der Stabilität bzw. Reversibilität der individuellen Anpassung an die erzieherischen Absichten und Interventionen.