Die Einkommen und Vermögen sind sehr ungleich verteilt. Im letzten statistisch ausgewiesenen Jahr (1991) entfallen auf das unterste Fünftel der Steuerpflichtigen 3,5 Prozent der gesamten Einkommen und 0 Prozent der Vermögen. Das oberste Fünftel verfügt demgegenüber über 47 Prozent der gesamten Einkommen und 85 Prozent der Vermögen. Das reichste Prozent der Steuerpflichtigen allein nimmt 10 Prozent der Einkommen und 37 Prozent der Vermögen in Anspruch.
In der Entwicklung seit 1945 zeigt sich ab Anfang der 80er Jahre ein eigentlicher Trendbruch. Bis 1975 wurde die Verteilung von Einkommen und Vermögen kontinuierlich gleichmässiger, wenn auch je nach Periode in unterschiedlicher Intensität. Ab dem nächstausgewiesenen Jahr (1983) nehmen die Disparitäten wieder zu. Besonders deutlich zeigt sich die Auseinanderentwicklung beim Verhältnis der Anteile der oberen zu den unteren Einkommensklassen: Verdienten die obersten 10 Prozent 1983 noch rund 37 mal mehr als die untersten 10 Prozent, war es 1987 schon das 41-fache und 1991 das 48-fache.
Die Ungleichverteilung der Einkommen wird durch die Einkommensbesteuerung nur in geringem Ausmass vermindert. 1991 senkte die Besteuerung den Gini-Koeffizienten von rund 0,43 (Verteilung der Reineinkommen vor Steuerleistung) auf 0,42 (Verteilung der nach Abzug der Steuerleistung verbleibenden Einkommen). Seit 1975 ist die Umverteilungswirkung der direkten Steuern zudem immer geringer geworden.
Die Steuerreformen von 1987 und 1991 führten zu einer deutlichen Entlastung bei der Einkommenssteuer. Dabei zeigt sich, dass die hohen Einkommen über 100'000 Franken überdurchschnittlich und die mittleren Einkommen zwischen 30'000 bis 70'000 Franken unterdurchschnittlich entlastet wurden. 1991 kam es auch zu einer Entlastung bei der Vermögenssteuer. Dabei wurden die grossen Vermögen ab 1,5 Millionen Franken weit überdurchschnittlich entlastet.