Im Frühjahr 1990 hat das schweizerische Parlament die sogenannte Weiterbildungsoffensive (offizielle Bezeichnung: "Sondermassnahmen zugunsten der beruflichen und universitären Weiterbildung und Förderung neuer Technologien im Fertigungsbereich (CIM)") lanciert. Dieses landesweite Impulsprogramm besteht darin, dass während sechs Jahren Sondermassanhmen zugunsten der beruflichen Weiterbildung unterstützt werden. Die Beiträge ergänzen die allgemeine Förderung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes. Es handelt sich um Beiträge an die Kantone, an Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie an öffentliche und private Institutionen, die ohne Erwerbszweck Ziele der beruflichen Weiterbildung verfolgen. In erster Linie sollen Projekte unterstützt werden, die in Konzeption und Ausführung neuartig sind, analoge Aktivitäten bei Dritten anregen und Chance auf eine Weiterführung nach Auslaufen des Impulsprogramms haben.
Die Weiterbildungsoffensive ist gut gestartet. Im Herbst 1990 wurde das BIGA, dem die Koordination obliegt, mit Gesuchen überschwemmt. Am Ende der ersten Eingabefrist, dem 31. Oktober 1990 (es gibt jährlich zwei Eingabetermine, am 31. März und am 31. Oktober) lagen 373 Gesuche vor. 1991 kamen weitere 120 Gesuche dazu. 208 dieser 493 Gesuche waren Ende 1991 bewilligt; vom Gesamtkredit von 162 Millionen Franken waren damit 35,6 Millionen zugesprochen.
Eine Analyse der eingereichten und bewilligten Gesuche zeigt, dass die Gesuchsteller fast ausnahmslos mit ihren Vorhaben primär partikulare Interessen vertreten haben. Projekte "von allgemeinem oder übergeordnetem Interesse" sind selten. Immerhin sind gegen Ende der betrachteten Periode einige Anträge zu Vorhaben eingegangen, die eine ganze Branche oder eine Region betreffen, organisatorisch breit abgestützt sind und von verschiedenen Gruppen gemeinsam getragen werden. Die Gesuche stammen aus 23 Kantonen (allen mit Ausnahme der beiden Appenzell und des Kantons Glarus). Dennoch gibt es grosse Unausgewogenheiten. Besonders bedauerlich ist, dass 90 Prozent der Gesuche, die bewilligt werden konnten, aus der Deutschschweiz stammen. Auch stammt der weitaus grösste Teil der eingereichten und bewilligten Gesuche aus bildungspolitischen Zentren. Wenn auch klar ist, dass der Sitz des Trägers grundsätzlich wenig darüber aussagt, wo das Projekt schliesslich seine Wirkung entfaltet, kann aufgrund der Projektkonzepte dennoch geschlossen werden, dass die überwiegende Zahl der Bildungsveranstaltungen in den Städten und nicht in ländlichen Gebieten angeboten werden.