Integration: Umsetzung von Art. 17 VSG im Kanton Bern

Ref. 11277

General description

Period

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Geographical Area

Additional Geographical Information​

Deutschschweiz, Französische Schweiz

Abstract

Ausgangslage: Artikel 17 des VSG im Kanton Bern hat zum Ziel, Kinder mit besonderem Bildungsbedarf in Regelklassen zu fördern, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Nach dem Inkrafttreten des Art. 17 VSG wurde von der Erziehungsdirektion eine neue Verordnung zu den besonderen Massnahmen (BMV) erarbeitet, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung regelt die Massnahmen zur besonderen Förderung, den Spezialunterricht und die besonderen Klassen. Der Kanton will damit die Chancengerechtigkeit und die individuelle Förderung im Kindergarten und in der Volksschule realisieren. Die Schulen sind nun dabei, die besonderen Massnahmen umzusetzen. Dabei sind der Kanton, die Gemeinden, die Schulleitungen und insbesondere die einzelnen Lehrpersonen gefordert. Es steht den Gemeinden jedoch frei, wie umfassend und wie rasch sie die Integration umsetzen wollen. Fragestellungen: Teil 1. In welchem Umfang werden Kindergarten und Volksschule integrativer? Zweck: Die Daten ermöglichen die systematische Erfassung der Entwicklung der besonderen Massnahmen, was die Basis für die kantonale Steuerung bildet. Teil 2. Welche Faktoren wirken begünstigend/hemmend auf eine integrative Schulform? Zweck: Durch die Kenntnisse der fördernden und hemmenden Faktoren kann die Umsetzung von Art. 17 optimiert werden.

Results

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