Das Gutachten untersuchte die Vorgaben der Berner Konvention (Smaragd-Netzwerk) und des Unionsrechts (Natura 2000-Netzwerk) zur Errichtung eines Verbunds von geschützten Biotopen und zeigte die aus rechtlicher Sicht denkbaren Instrumente zur Umsetzung eines solchen Netzwerks und zur Schaffung einer ökologischen Infrastruktur in der Schweiz auf. Die Abklärung stützte sich dazu einerseits auf die de lege lata bestehenden Instrumente − insbesondere des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie des Raumplanungsgesetzes - und erarbeitete anderseits ausgewählte Varianten de lege ferenda