Der Gesetzgeber verpflichtet die Eltern, grundsätzlich bis zur Mündigkeit ihrer Kinder für deren Unterhalt aufzukommen. Für eine Familiengemeinschaft, in der die Eltern mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, mag dieser Grundsatz eine Selbstverständlichkeit darstellen. Lassen sich hingegen die Eltern scheiden, dann sind die Kinder darauf angewiesen, dass die Eltern ihrer Verantwortung nachkommen und beiderseits einen Beitrag zu ihrem Unterhalt leisten. Dieser Unterhaltsbeitrag kann entweder in der Form eines Geldbetrages oder in der Form von Pflege- und Erziehungsleistungen erbracht werden. Sowohl in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als auch in der Lehre ist man sich einig, dass die vom obhutsberechtigten Elternteil erbrachte Kinderbetreuung mit dem Geldbetrag des anderen Ehegatten als gleichwertig zu gelten hat.
Die Notwendigkeit der monetären Bewertung der Pflege- und Erziehungsaktivität ergibt sich auch aus gesetzlichen Gründen. Umso erstaunlicher ist daher, dass keine der drei Methoden, welche zur Bestimmung des Unterhaltsbedarfes des Kindes verwendet werden, eine ökonomisch fundierte Bewertung der Pflege- und Erziehungsleistungen vornehmen. Kommt hinzu, dass die Methoden die neuesten Erkenntnisse im Bereich der Kinderkosten nicht berücksichtigen sowie zuwenig Rücksicht auf die elterliche Leistungsfähigkeit nehmen. Es mag denn auch nicht erstaunen, dass die Methoden in der Literatur und Lehre relativ umstritten sind. So wird u.a. kritisiert, dass die Unterhaltsbeiträge aufgrund des Mangels an einer überzeugenden Bemessungsmethode oftmals nach "Faustregeln" festgelegt werden.
Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der genannten Kritikpunkte und in Anlehnung an die unter dem Namen "Zürcher Tabelle" bekannte Bemessungsmethode eine Neukonzeption zur Festlegung der Unterhaltsbeiträge zu entwickeln. Um im Falle einer Scheidung eine gerechte und dem Kindesbedarf angemessene Aufteilung des Unterhaltsbeitrages unter den Eltern zu gewährleisten, sollen verschiedene Vergleichs- und Erfahrungswerte in Tabellenform zur Verfügung gestellt werden. Es geht insbesondere darum, anhand der Daten der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung und unter Anwendung verschiedener mikroökonomischer Bewertungsmethoden den Wert der Pflege- und Erziehungsleistungen ökonomisch fundiert zu bewerten. Damit verbunden ist auch ein ökonomisches Interesse, sind doch die durch die Kinderbetreuung verursachten Zeitkosten in der Schweiz bis anhin gänzlich ununtersucht. Daneben gilt es wie erwähnt die neusten Erkenntnisse im Bereich der direkten Kinderkosten sowie die elterlichen Einkommen bei der Bestimmung des Unterhaltsbedarfs der Kinder besser zu berücksichtigen.