Verwendung des Vorsorgekapitals aus der zweiten Säule für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Ref. 8493

General description

Period

1997-2004

Geographical Area

Additional Geographical Information​

Schweiz und Grossregionen

Abstract

In der beruflichen Vorsorge können Versicherte die Barauszahlung der Austrittsleistung vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters verlangen, wenn sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen. Diese Bestimmung des Freizügigkeitsgesetzes kann unerwünschte, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte indirekte Folgen haben. Die Studie schätzt die Zahl der Personen, die jährlich eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und Kapital aus der 2. Säule beziehen, sowie die Gefahr, dass wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten Kapital aus der Altersvorsorge verloren geht. Eine Reihe von Massnahmen zur Verringerung der Gefahr des Verlustes an Alterskapital schliesst die Studie ab.

Results

8'000 - 12'000 Personen nehmen jährlich eine selbständige Erwerbstätigkeit auf und erhalten Vorsorgekapital aus der 2. Säule. Das in diesem Zusammenhang ausbezahlte Vorsorgekapital beläuft sich auf 1.1 - 1.6 Mia CHF Etwa jede vierte Neugründung einer Personengesellschaft wurde in den letzten Jahren mit Vorsorgekapital finanziert. Für jede/n vierte/n Selbständigerwerbende/n stellte Vorsorgekapital eine Bedingung für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit dar. Rund 20% der Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und Vorsorgekapital aus der 2. Säule aufnehmen gehören zu einer Risikogruppe, d.h. müssen ihre selbständige Erwerbstätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben. Davon erleidet etwa die Hälfte einen Vermögensverlust und mithin einen Verlust von Alterskapital. Dieser konnte im Rahmen der Studie allerdings nicht beziffert werden.