Die Beziehungen des Service public zur Politik werden durch drei wesentliche Faktoren bestimmt: Politik setzt den organisatorischen wie den inhaltlichen Rahmen durch allgemeine Programmvorgaben, bestimmt direkt oder beeinflusst die Zusammensetzung der Leitungsebene des öffentlichen Rundfunks und regelt die Finanzierung über Empfangsgebühren oder durch direkte staatliche Finanzierung. In den Programmvorgaben für die untersuchten Rundfunkunternehmen ist erkennbar, dass der Sicherung politischer Kommunikation durch den öffentlichen Rundfunk aus Sicht der politischen Akteure eine besondere Rolle zukommt. Spezifische Instrumente sind dazu - abgesehen von der oben erwähnten Vertretung politischer Akteure in den internen Aufsichtsgremien - aus verfassungsrechtlichen Gründen kaum ausgebildet. Auch die Entscheidung über die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks eröffnet dem politischen System in vielen Ländern ein hohes Mass an Einfluss.
Die Beziehungen des Service public zur Ökonomie sind durch zwei Faktoren bestimmt: Zum einen sind öffentliche Rundfunkunternehmen Teil eines Mediensystems, in dem auch kommerzielle Anbieter sowie andere Marktakteure agieren. Je grösser die Bedeutung der privaten Akteure im Rundfunksektor ist, desto stärker sind davon auch die öffentlichen Rundfunkunternehmen betroffen (Konkurrenz im Programm-, Beschaffungs-, Personalmarkt etc.). Zum anderen nehmen öffentliche Rundfunkunternehmen grundsätzlich, also unabhängig vom Vorhandensein einer dualen Rundfunkordnung, am Medienmarkt (Rezipienten und Werbung) teil. Die unterschiedlichen Beziehungen sind zu regeln.
Die Beziehungen zwischen dem Service public und der Gesellschaft, also zu gesellschaftlichen Akteuren, ist in den öffentlichen Rundfunkunternehmen in allen untersuchten Ländern nur sehr schwach ausgebildet. Zwei Hauptinstrumente sind an der Schnittstelle zwischen Service public und Gesellschaft aufgrund der vergleichenden Analyse auszumachen: Zum einen der Versuch, neue Akteure zu etablieren, so indem Vertreter gesellschaftlicher Gruppen etwa in die interne Aufsicht oder als Beratungsgremien der Leitungsebene eingebunden werden. Zum anderen werden dem öffentlichen Rundfunk Transparenzverpflichtungen auferlegt, indem zum Beispiel öffentliche Erklärungen über Ziele und Vorhaben verlangt werden. Ob mit der Einbindung gesellschaftlicher Organisationen in die internen Aufsichtsgremien oder in beratender Funktion eine breite Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgt, ist im hohen Masse von den Personen als Vertretern wie auch von den gewählten Organisationsformen abhängig.
Das Programm des Service public kann als der traditionelle Ansatzpunkt seiner Regulierung bezeichnet werden. So ist zwar der anhaltende öffentliche Streit, ob eine bestimmtes Programmangebot zum Service public-Angebot gehört oder nicht, für die Positionierung und Entwicklung jedes öffentlichen Rundfunkunternehmens relevant. Anders als in den vorherrschenden Modellen, in denen der Service public vor allem inhaltlich definiert wird, konzentriert sich das Beziehungsmodell stärker auf die Organisation des öffentlichen Unternehmens, auf die Vermittlungsstrukturen und Prozesse zwischen der Rundfunkorganisation und den politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Akteuren. Die Absicherungsinstrumente konzentrieren sich daher nicht vorrangig auf das Programm oder die Inhalte des Service public, sondern auf die Bedingungen, unter denen sie produziert werden sowie auf die Verpflichtung, Programmziele und -leistungen mit Dritten andauernd zu kommunizieren und Leistungen anhaltend zu evaluieren.
Bislang wurde von den Regulierungsmöglichkeiten, die sich auf die Organisation des Service public beziehen, nur wenig Gebrauch gemacht. Es sollte bei solchen Instrumenten einerseits darum gehen, der Organisation den notwendigen Grad an Autonomie einzuräumen, damit sie ihrem Funktionsauftrag in dynamischer Weise und weitgehend selbstbestimmt nachkommen kann. In publizistischer und journalistischer Hinsicht muss jedem entsprechenden Unternehmen, auch einem öffentlichen Rundfunkunternehmen, ein Höchstmass an organisatorischer, programmstruktureller, programmlicher sowie publizistischer Autonomie gewährt werden. Zugleich ist aber dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Rundfunk bezogen auf den ihm gesetzten Leistungsauftrag agiert und seine Organisation so weiter entwickelt, dass sie offen für Impulse aus Politik, Ökonomie und Gesellschaft ist und Anregungen aus der Umwelt auch systematisch erkennt und verarbeitet. Insbesondere hat sich der öffentliche Rundfunk durch organisatorische Besonderheiten (wie publizistische Selbstverpflichtung, Formen der Selbstevaluation, Zielvorgaben und Programmversprechen, Qualitätsmanagement u.a.m.) von anderen, kommerziell agierenden Unternehmen, zu unterscheiden. Um derartige Vorgaben zu erreichen, sind organisationsinterne Instanzen zu etablieren. Solche Instanzen (wir sprechen hier von Schnittstellen) erhöhen insgesamt die Reflexionsfähigkeit der Organisation, weil über sie Anforderungen wahrgenommen und für die Organisation verarbeitbar gemacht werden müssen.
Die Politik sollte sich weitgehend auf die Behandlung von Ordnungspolitik- und Strukturfragen (hier: Erteilung einer Konzession; Festlegung der Unternehmensform und -struktur; Erteilung eines allgemeinen Leistungsauftrages; Entscheidung über die Finanzierung) konzentrieren und zugleich - vermittelt über die Regulierungsbehörde - Rundfunkunternehmen zur Übernahme von Verantwortung und der Etablierung von Formen der Selbstregulierung (mittels Formen einer regulierten Selbstregulierung) wie auch der Qualitätssicherung anhalten.
Die Regulierungsbehörde könnte ein Gremium (oder mehrere Gremien), in dem vorrangig Akteure aus der Gesellschaft, aber auch Politik, Ökonomie und Wissenschaft etc. vertreten sind, etablieren. Dieses Gremium wäre für die Festlegung von Einzelaufträgen an den öffentlichen Rundfunk und für die Evaluation von Leistungen zuständig. Damit würde dem Gebot einer möglichst grossen Staatsferne in Rundfunkangelegenheiten entsprochen. Diesem gesellschaftlichen Gremium wäre eine Evaluations- und Forschungsstelle zugeordnet, die für die Durchführung der Evaluation zuständig ist. Die Arbeit der Evaluationsstelle kann wiederum kontinuierlich der externen Begutachtung unterstellt werden. Kernaufgabe eines solchen einzurichtenden gesellschaftlichen Gremiums (mit der Evaluationsstelle) wäre die Evaluation der extern vorgegebenen (Leistungsauftrag) wie auch der intern vereinbarten Regeln (Richtlinien) der SRG SSR idée suisse.
Der Bundesrat als Konzessionsbehörde kann zudem durch strukturelle wie auch prozedurale Vorgaben in der Konzession bzw. durch Entscheidungen sicherstellen, dass die SRG SSR idée suisse ihrerseits Schnittstellen zu diesem gesellschaftlichen Gremium hin aufbaut, etwa durch Transparenzvorschriften oder Regeln hinsichtlich der Kooperation. In der Struktur eines möglichen gesellschaftlichen Gremiums könnten die bestehenden Trägergesellschaften der SRG SSR idée suisse integriert werden. Das Gremium selbst könnte weitere Organisationen bilden, mit vorhandenen oder noch zu etablierenden Einrichtungen, kooperieren.